Sachverhalt:
Ein Ziel der „Örtlichen Planung 2021“ war der punktuelle Ausbau der vollstationären Pflege im Kreisgebiet. Diesem Ziel ist man insoweit gerecht geworden, als dass der im vergangenen Jahr festgestellte Bedarf von jeweils 40 Pflegeplätzen in Dormagen und Neuss öffentlich ausgeschrieben und die Aufträge zur Bedarfsdeckung an die St. Augustinus-Gruppe und an die Diakonie Rhein-Kreis Neuss vergeben wurden. Außerdem sieht die Verbindliche Bedarfsplanung für das kommende Jahr die Schaffung weiterer 120 vollstationärer Pflegeplätze vor.
Auch der Ausbau der teilstationären und ambulanten Pflegeinfrastruktur geht im Rhein-Kreis Neuss weiter voran. So befinden sich derzeit folgende Wohn- und Betreuungsangebote in der Bau- bzw. Planungsphase:
• 4 solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen mit 43 Plätzen
• 7 Tagespflegeeinrichtungen mit 109 Plätzen
• 9 ambulante Wohngemeinschaften mit 100 Plätzen
• 3 Einheiten des Servicewohnens mit 85 Apartments und
• 2 ambulante Pflegedienste
Die sich in der Bau- und Planungsphase befindlichen Wohn- und Betreuungsangebote verteilen sich wie folgt auf die kreisangehörigen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss:
Kommune |
Vollst. Pflege |
Kurzzeit-pflege |
Tages-pflege |
Ambulante Wohngemein-schaften |
Apartments Servicewohnen |
Amb. Pflege-dienste |
Dormagen |
40 |
11 |
20 |
20 |
21 Wohneinheiten |
1 |
Grevenbroich |
|
|
15 |
22 |
|
|
Kaarst |
80 |
12 |
15 |
22 |
34 Wohneinheiten |
1 |
Meerbusch |
|
|
14 |
|
|
|
Neuss |
40+40 |
20 |
45 |
36 |
30 Wohneinheiten |
|
RKN |
200 |
43 |
109 |
100 |
85 |
2 |
Des Weiteren sind im Laufe des Jahres elf weitere Angebote zur Unterstützung nach der Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen (AnFöVO) hinzugekommen. In diesem Zuge wurde auch ein Flyer zur besseren Vermarktung der Angebote zur Unterstützung im Alltag entwickelt, der in den Seniorenberatungsstellen der Wohlfahrtsverbände sowie in den Bürgerbüros der kreisangehörigen Kommunen ausgelegt werden soll. Der Versand erfolgt in den kommenden Wochen durch die Kreisverwaltung.
Somit konnten maßgebliche Bestandteile der Örtlichen Planung weiter vorangetrieben und umgesetzt werden.
Weitere Punkte, wie die Digitalisierung der Pflegeeinrichtungen und Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung und den ambulanten Pflegediensten, werden in den nächsten Monaten angegangen.
Im kommenden Jahr ist gemäß dem gesetzlich vorgeschriebenen Turnus von zwei Jahren erneut eine Örtliche Planung vorzunehmen. Die Aufstellung der Planung wird per öffentlicher Ausschreibung an eine externe Institution vergeben.
Die Themen kultursensible Pflege, junge Pflege einschl. des Zuständigkeitsbereichs des LVR (Eingliederungshilfe) werden im Rahmen der Planung neben gesetzlich vorgegebenen Bestandteilen ebenfalls Berücksichtigung finden. Die öffentliche Ausschreibung wird derzeit durch die Kreisverwaltung vorbereitet.