Betreff
Absicherung von preisgebundenem Wohnraum
Vorlage
50/1962/XVII/2022
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Wie der als Anlage beigefügten Pressemitteilung zu entnehmen ist, weitet die Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Ankauf von Belegungsrechten zur Absicherung von preisgebundenem Wohnraum auf insgesamt 67 Städte und Gemeinden aus. Die neuen „Bestimmungen zur Förderung des Erwerbs von Bindungen im Land Nordrhein-Westfalen“ sind unter folgendem Link abrufbar:

 

Mieten und Eigentum | MHKBD NRW.

 

Die neuen Bestimmungen sind ein zielorientiertes Instrument für die Kommunen zur vermehrten Absicherung von preisgebundenem Wohnraum. Aus dem Rhein-Kreis Neuss fallen die Städte Dormagen, Grevenbroich, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, und Neuss sowie die Gemeinde Rommerskirchen unter den Geltungsbereich der Bestimmungen.