Sachverhalt:

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30. September 2022 insgesamt 13.552 Geflüchtete.

Dies sind 1.802 Geflüchtete mehr als zum 30. Juni 2022 und 4.340 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 3.631 mehr als Ende September 2019 sowie 3.353 mehr als Ende September 2020 und 3.651 mehr als Ende September 2021. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 11.320 Geflüchtete und damit 1.840 mehr als zum letzten Stichtag am 30. Juni 2022 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Geflüchteten im laufenden Asylverfahren ist auf 801 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 315 Geflüchtete aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive - dies gilt zurzeit für Syrien (143), Somalia (21), Eritrea (6) und Afghanistan (145). Aus Iran und Irak, bei denen man bisher nicht von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive spricht, kommen 216 Geflüchtete im laufenden Asylverfahren.

 

Für ehemalige afghanische Ortskräfte oder besonders gefährdete Personen, die aufgrund einer Aufnahmezusage nach § 22 Satz 2 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ist regelmäßig ein Zugang zum Berufssprachkurs eröffnet. Im Rahmen des beschleunigten Ortskräfteverfahrens sind zum Stand 17.10.2022 insgesamt 211 Personen im Rhein-Kreis Neuss verzeichnet (davon fallen auf Grevenbroich 23, Jüchen 11, Kaarst 25, Korschenbroich 50, Meerbusch 34 und Neuss 52 Personen). 

 

Aus den Herkunftsländern Syrien, Somalia, Eritrea, Irak, Iran und Afghanistan haben insgesamt 913 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 292 Personen gestiegen. Gegenüber dem 30. September 2019 sind 91, gegenüber dem 30. September 2020 sind 0 Personen mehr zu verzeichnen (Gleichstand) und gegenüber dem 30. September 2021 sind 24 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Geflüchteten mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.431 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Geflüchtetenzahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. September 2022 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei.


 

Asylgeschäftsbericht des BAMF (September 2022):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 20.971 gestellte Erst- und Folgeanträge im September 2022 gegenüber 14.214 im Juni 2022, 16.276 im März 2022, 16.011 im Dezember 2021, 18.206 im September 2021, 11.699 im Juni 2021, 11.756 im März 2021, 11.567 im Dezember 2020, 10.576 im September 2020, 5.576 im Juni 2020,  8.069 im März 2020, 9.851 im Dezember 2019, 12.536 im September 2019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 99.334 im September 2017 auf 59.738 im September 2018 abgebaut werden. Im September 2019 waren 54.662 Verfahren, im September 2020 waren 45.370 Verfahren, im September 2021 waren 84.247 Verfahren und im September 2022 waren 101.380 Verfahren anhängig, sodass hier jeweils ein Anstieg verzeichnet werden kann. Im September 2022 hat das BAMF 21.815 Entscheidungen getroffen, davon 12.180 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im September 2022 55,8 %, im Juni 2022  63,7 %, im März 2022 48,2 %, im Dezember 2021 44,2 %, im September 2021 45,5 %, im Juni 2021 49,9 %, im März 2021 23,4 %, im Dezember 2020 43,3 %, im September 2020 46,2 %, im Juni 2020 44,1 %, im März 2020  42,5 %, im Dezember 2019 40,3 %, im September 2019  37,7 % gegenüber 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 % im März 2018, 37,0 % im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 bei.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive Syrien, Somalia, Eritrea und Afghanistan (sowie aus den Ländern Iran und Irak) ist als Anlage 4 beigefügt.