Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, FDP und UWG/FW RKN/Zentrum vom 17.11.2022 vom Thema "Teilnahme am "Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen""
Vorlage
081/1977/XVII/2022
Art
Antrag

Sachverhalt:

Antrag Punkt 1 und Punkt 2:

Der Antrag der Fraktionen CDU, FDP, UWG/Freie Wähler-Zentrum vom 17.11.2022 zielt genau in die Richtung, die der Rhein-Kreis Neuss bereits eingeschlagen hat.

 

Am 25.11. werden vor den Kreisverwaltungsgebäuden in Grevenbroich und Neuss bereits seit vielen Jahren die TERRE DES FEMMES Fahnen „frei leben – ohne Gewalt“ gehisst.

Die UN-Kampagne „Orange The World“ macht jährlich sechszehn Tage lang und zwar ab dem 25.11. bis zum 10.12., dem Tag der Menschenrechte, auf die weiterhin bestehende geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam. In diesem Zeitraum wird durch eine orange Farbgestaltung, meistens indem öffentliche Gebäude orangefarben angeleuchtet werden, auf das Thema Gewalt aufmerksam gemacht. Die Beleuchtung von Gebäuden im Rahmen der „Orange Days“ ist mit der bestehenden Energiekrise und dem Energiespargebot jedoch nicht vereinbar.

Die Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Kreis Neuss haben daher in diesem Jahr eine gemeinsame kreisweite Kampagne gestartet, um ein deutliches Zeichen gegen Gewalt an Frauen zu setzen. Kreisweit werden Plakate, Roll-Ups und Fahnen im neuen orangefarbenen Design während der „Orange Days“ aufgehängt bzw. aufgestellt und damit Themenpräsenz schaffen. Diese Kampagne wird durch verschiedene Aktionen, insbesondere Beratungsstände, am 25.11.2022 in den einzelnen Kommunen begleitet.

Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich sowohl an der Fahnenaktion während der „Orange Days“ als auch an den Beratungsständen am 25.11.2022. Der Rhein-Kreis Neuss wird am 25.11.2022 auf dem Neusser Markt unter anderem gemeinsam mit dem Frauenhaus Neuss, der Frauenberatungsstelle Neuss sowie der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Neuss Sensibilität für das Thema schaffen. Die Fahnen werden ab diesem Jahr jährlich ab dem 25.11. für die Dauer der „Orange The World“ Kampagne vor den Verwaltungsgebäuden in Grevenbroich und Neuss aufgehängt.

 

Antrag Punkt 3:

Die Gleichstellungsbeauftragten der kreisangehörigen Städte sowie der Gemeinde führen über das Jahr verteilt verschiedenste Aktionen mit den jeweils ortsansässigen Vereinen, Kindergärten, Schulen, etc. durch. Eine Einflussnahme auf die Ausgestaltung dieser Zusammenarbeiten obliegt der Kreisverwaltung nicht. Zudem sind Gleichstellungsbeauftragte aufgrund der Regelungen im Landesgleichstellungsgesetz NRW von fachlichen Weisungen freigestellt.

Im Rahmen des Bündnisses gegen häusliche Gewalt führt der Rhein-Kreis Neuss gemeinsam mit der Frauenberatungsstelle Neuss am 06.12.2022 eine Veranstaltung durch. Diese Veranstaltung findet ebenfalls während des Zeitraums der „Orange Days“ statt. Das Bündnis wurde bereits im Jahr 2011 gegründet und soll das Themenbewusstsein erhalten sowie allen Beschäftigten einen verständnisvollen Umgang und eine größtmögliche Akzeptanz und Unterstützung signalisieren.

In den letzten Jahren sowie in der ersten Kalenderhälfte des aktuellen Jahres konnten die Veranstaltungen pandemiebedingt nicht durchgeführt werden.

Der Termin der ersten Veranstaltung des Bündnisses nach der pandemiebedingten Pause wurde bewusst in den Zeitraum der „Orange Days“ gelegt.

Gewalt hat viele Formen und Facetten. Auch sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine Form von Gewalt. Auf der Agenda der diesjährigen Führungskräftetagung ist auch das Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und Präventionsmaßnahmen zu finden. Insbesondere die Führungskräfte sollen hier sensibilisiert werden.

Fester Bestandteil des Fortbildungskatalogs der Kreisverwaltung ist zudem ein Tagesseminar zum Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz.

Schließlich werden in den Toilettenräumen der besonders publikumsintensiven Ämter der Kreisverwaltung Plakate der Frauenberatungsstelle Neuss ausgehängt. Diese Plakate   verfügen über kleine Abreiszettel, auf denen die Kontaktdaten der Frauenberatungsstelle zu finden sind. Ebenfalls ist auf den Plakaten die Telefonnummer des Hilfetelefons aufgeführt. Die Plakate werden in den Toiletten ausgehängt, da Toilettenräume auch immer Schutzräume für Frauen darstellen. Außerdem können die Abreiszettel dort besonders unauffällig mitgenommen werden.

Bereits seit vielen Jahren besteht eine sehr gute und intensive Zusammenarbeit zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Frauenberatungsstelle.

Wie oben dargelegt, setzt der Rhein-Kreis Neuss bereits auf ein weit gefächertes Angebot, welches aber nicht starr ist sondern kontinuierlich überprüft und weiterentwickelt wird und auch auf aktuelle Gegebenheiten angepasst und erweitert wird. Mit umfangreichen Angeboten und Maßnahmen wird auf verschiedenste Facetten von Gewalt aufmerksam gemacht, sensibilisiert und/oder Hilfeangebote aufgezeigt. Ferner erfolgen diese zum 25.11. und während der „Orange Days“ als auch über das gesamte Kalenderjahr verteilt.

 

Vorschlag zu den Punkten 1-3: Der Rhein-Kreis Neuss erstellt jährlich zum Jahresende eine Auflistung der durchgeführten Veranstaltungen und erfolgten Präventionsmaßnahmen für den Kreisausschuss.

 

Antrag Punkt 4:

Im Bereich der „Ukraine-Hilfe“ der Website des Rhein-Kreis Neuss erfolgt bereits unter „#21 Wo gibt es Hilfe bei Gewalt gegen Frauen und Kinder und für Schwanger in Not?“ eine Verlinkung auf die Internetseite www.hilfetelefon.de.

Eine solche Verlinkung kann auch auf der Hauptseite des Internetaufritts des Rhein-Kreis erfolgen. Auf der Internetseite des Hilfetelefons sind umfangreiche Informationen zu Gewalt gegen Frauen nachzulesen. Ebenfalls sind dort alle Beratungsangebote, wie bspw. Telefon- und Online-Beratung sowie Beratung in 18 Sprachen, aufgeführt. Nicht außer Acht zulassen ist, dass diese Internetseite anonym besucht wird und einen “Notausstieg-Button“ enthält.

 

Vorschlag zu Punkt 4: Der Rhein-Kreis Neuss erweitert seinen Internetauftritt, in dem eine Verlinkung zur Website des Hilfetelefons an prägnanter Stelle eingefügt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Digitalisierungs-TÜV
(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(X) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(   ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.