Beschlussempfehlung:
Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgenden Hauptverwaltungsbeamten zum Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes bzw. folgende Hauptverwaltungsbeamte zum Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter vorzuschlagen und zu wählen:
Mitglied der RSGV-Verbandsversammlung (Vorschlag Rhein-Kreis Neuss)
Stellvertreter (Vorschlag Stadt Neuss)
Ersatzvertreter (Vorschlag Stadt Kaarst)
Sachverhalt:
Nach § 5 Abs. 2 b) der RSGV-Satzung entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den Hauptverwaltungsbeamten des kommunalen Trägers, bei Zweckverbandssparkassen den Hauptverwaltungsbeamten eines Zweckverbandsmitgliedes.
Die Mitglieder der RSGV-Verbandsversammlung werden nach § 5 Abs. 3 der RSGV-Satzung von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Bei Zweckverbandssparkassen entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder einen Vertreter und sofern möglich einen Ersatzvertreter.
Die Ersatzvertreterposition war in der vergangenen Wahlperiode dem Bürgermeister der Stadt Korschenbroich zugeordnet, da die Stadt Kaarst zu diesem Zeitpunkt noch nicht dem Zweckverband angehörte. Für die laufende und künftige Wahlperioden wird bei dieser Position ein Wechsel zwischen den Städten Kaarst und Korschenbroich vorgesehen.
vergleichbare bisherige Besetzung (ausgerichtet am
früheren Kreditausschuss)
Mitglied der RSGV-Verbandsversammlung Herr Bürgermeister Napp (Stadt Neuss)
Stellvertreter Herr Landrat Patt (Rhein-Kreis Neuss)
Ersatzvertreter Herr Bürgermeister Dick (Stadt Korschenbroich)