Betreff
Entwicklung der Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften
Vorlage
50/1984/XVII/2022
Art
Bericht

Sachverhalt:

Der Jobcenter Report für den Monat Oktober 2022 ist auf der Internetseite des Jobcenters abrufbar. Der direkte Link hierzu lautet:

 

https://www.jobcenter-rhein-kreis-neuss.de/wir-ueber-uns/neuigkeiten-/-presse/artikel/jobcenter-report-oktober-2022

 

Die Entwicklung der Kosten der Unterkunft (KdU) im Jahr 2021 sowie 2022 ist in den beigefügten Übersichten dargestellt. Die Auswertung der Bedarfsgemeinschaften (BG) wurde für Juli 2022 ergänzt. Die Steigerungen der KdU in den Monaten Juli bis Oktober 2022 sind auf den Rechtskreiswechsel der Geflüchteten aus der Ukraine vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zurückzuführen. In den nächsten Monaten ist mit weiteren Steigerungen zu rechnen.

 

Auf Anregung des Landkreistags NRW (LKT NRW) erstellt der Statistik-Service-West der Bundesagentur für Arbeit beginnend ab dem Berichtsmonat Juni 2022 (Datenstand: Oktober 2022) monatliche und kreisscharfe Sonderauswertungen zu den laufenden KdU von Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit. Diese werden in der Übersicht 2022 unter der Überschrift „Kontext Ukraine“ neu aufgenommen und separat ausgewiesen.

 

Die monatliche Auswertung zu sämtlichen Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Fluchtkontext (nach den Kriterien des § 46 Abs. 10 SGB II) wird ab Juli 2022 zunächst ausgesetzt. Erstmals erfolgt lediglich die monatliche Auswertung zu den laufenden Kosten der Unterkunft von Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.

 

Ab Juni 2022 werden in Spalte 11 "BG ohne FlüBG" (Übersicht 2022) nur noch die Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einem Leistungsberechtigten mit ukrainischer Staatsangehörigkeit berücksichtigt.

 

Bundesbeteiligung KdU 2021 – endgültig:

 

Für das Jahr 2021 belaufen sich die Kosten der Unterkunft insgesamt auf 78.301.430,69€. Die Spitzabrechnung der flüchtlingsbezogenen Kosten der Unterkunft (FlüKdU) für das Jahr 2021 ist mittlerweile durch den Bund erfolgt. Für das Jahr 2021 belaufen sich laut Meldung der Statistik der Bundesagentur für Arbeit die FlüKdU auf insgesamt 9.831.729,47 €. Der Rhein-Kreis Neuss hat für die FlüKdU insgesamt eine Bundesbeteiligung in Höhe von 9.739.790,17 € erhalten. Der nicht erstattete Differenzbetrag in Höhe von 91.939,30 € wird hälftig über die Spitzabrechnung der Eigenbeteiligung für das Jahr 2021 mit den kreisangehörigen Kommunen umgelegt.

 

Zu beachten ist, dass für das Jahr 2021 letztmalig eine separate Darstellung der FlüKdU erfolgt, da die FlüKdU ab dem Jahr 2022 nicht mehr gesondert durch den Bund erstattet werden.

 

Bundesbeteiligung KdU 2022/2023:

 

Die gesamte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft beträgt für die Jahre 2022 und 2023 62,8 %. Die gesamte Bundesbeteiligung setzt sich aus dem Sockelbetrag gemäß § 46 Absatz 6 SGB II in Höhe von 27,6 % zusammen und aus der Bundesbeteiligung gemäß § 46 Absatz 7 SGB II. Letztere steigt für das Jahr 2022 auf 35,2 %, da keine gesonderte Abrechnung der FlüKdU mehr erfolgt.

 

Hinweis zu den Abrechnungszeiträumen:

 

Dem hier vorgelegten Bericht liegen die Meldedaten an den Bund zugrunde.

 

Berichtet wird jeweils vom Ersten eines  Monats   bis  zum   letzten  Tag  des   Monats. Im Januar allerdings erscheinen fast „doppelte“ KdU: Die Mieten für Januar werden zwar Ende Dezember ausbezahlt, allerdings nur, damit sie pünktlich zum Fälligkeitstermin zum 1. Januar auf den Konten der Leistungsberechtigten sind. Gemäß § 46 Abs. 11 Satz 2 SGB II sind diese Mieten aber in der Abrechnung dem Jahr der „Fälligkeit“ zuzuordnen und werden daher jeweils dem Januar zugerechnet.

 

Zur Januarabrechnung gehören aber auch die Mietzahlungen für Februar, die Ende Januar ausbezahlt werden. Der Ausgleich erfolgt dann im Dezember. Ende November werden die Mieten für den Dezember ausbezahlt, so dass im Dezember selbst nur geringe KdU ausgewiesen werden.