Sachverhalt:
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss wird gemäß § 53 Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 80 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Kämmerer aufgestellt und dem Landrat zur Bestätigung vorgelegt.
Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen wurde am 24.10.2022 in der Bürgermeisterkonferenz eingeleitet.
Die Gemeinden haben nach § 55 Abs. 2 KrO NRW die Möglichkeit zur vorgesehenen Höhe des Kreisumlagesatzes Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis zu geben.
Bislang liegen keine Stellungnahmen vor.
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 wird in der Sitzung mit einem eigenen Bericht des Landrates und des Kämmerers eingebracht.