Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Mit dem Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 2. Oktober 2021 hat die Bundesregierung den Anspruch auf ganztägige Betreuung rechtlich verankert: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Zeitpunkt |
Rechtsanspruch auf ganztägige
Betreuung-Klassenstufe |
August 2026 |
1 |
August 2027 |
1 und 2 |
August 2028 |
1,2 und 3 |
August 2029 |
1,2,3 und 4 |
Dieser Rechtsanspruch soll sowohl in Horten als auch in offenen und gebundenen Ganztagsschulen erfüllt werden. Geregelt wird der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII, § 24). Dieser sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln. Eine Pflicht, das Angebot in Anspruch zu nehmen, gibt es nicht.
Die acht Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss sind wie folgt strukturiert:
Förderschule mit offenem Ganztagsangebot |
Förderschule als gebundene Ganztagsschule |
Martinusschule,
Kaarst |
Sebastianus-Schule,
Kaarst |
Schule am
Chorbusch, Dormagen |
Schule am
Nordpark, Neuss |
Herbert-Karrenberg-Schule,
Neuss |
Mosaik-Schule, Grevenbroich |
Michael-Ende-Schule,
Neuss |
Joseph-Beuys-Schule,
Neuss |
In einer gebundenen Ganztagsschule (§ 9 Absatz 1 SchulG) nehmen alle Schülerinnen und Schüler der Schule an den Ganztagsangeboten teil. Mit Aufnahme der Schülerinnen und Schüler in die gebundene Ganztagsschule wird die regelmäßige Teilnahme an den Ganztagsangeboten dieser Schule verpflichtend.
In einer offenen Ganztagsschule im Primarbereich (§ 9 Absatz 3 SchulG) nimmt ein Teil der Schülerinnen und Schüler der Schule an den außerunterrichtlichen Angeboten teil. Die Anmeldung bindet für die Dauer eines Schuljahres und verpflichtet in der Regel zur regelmäßigen und täglichen Teilnahme an diesen Angeboten.
An den vier Förderschulen mit offenem Ganztagsangebot wurde mit dem evangelischen Verein für Jugend- und Familienhilfe e. V. in Kaarst ein Kooperationsvertrag geschlossen. Danach ist die Durchführung der OGS an Unterrichtstagen in der Zeit von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr vereinbart.
Schule |
Schülerzahl (Stand 15.10.2022) |
Teilnahme am OGS-Angebot (Stand 15.10.2022) |
Martinusschule |
126 |
24 |
Schule am
Chorbusch |
164 |
43 |
Herbert-Karrenberg-Schule
|
218 |
50 |
Michael-Ende-Schule |
195 |
81 |
Sebastianus-Schule |
120 |
gebunden |
Schule am
Nordpark |
175 |
gebunden |
Mosaik-Schule |
175 |
gebunden |
Joseph-Beuys-Schule |
106 |
gebunden |
Im Schul- und Bildungsausschuss am 02.06.2022 wurde zur Situation des OGS-Angebots an den Förderschulen im Rhein-Kreis Neuss berichtet (40/1269/XVII/2022).
Hier wurde ein erster Überblick über die Bedarfe und die Raumsituation an den Förderschulen mit offenem Ganztagsangebot gegeben. Kern des vorgesehenen Konzepts zur Gewinnung von OGS- Plätzen ist die multifunktionale Einrichtung vorhandener Klassenräume mit entsprechendem Mobiliar.
An der Schule am Chorbusch soll ein entsprechender Musterraum eingerichtet werden.
In der folgenden Übersicht wird die derzeitige Relation Anzahl OGS-Teilnehmer und Anzahl vorhandener Räume/Plätze zum Zeitpunkt des Rechtsanspruchs mit der höchsten Schülerzahl im Jahr 2029 dargestellt:
Schule |
SuS OGS Stand 15.10.2022 |
Anzahl vorhandener Räume für OGS / Anzahl OGS-Plätze |
geschätzte Schülerzahl mit Rechtsanspruch 1 Klassen 1+2+3+4 im August 2029 |
Martinusschule |
24 |
2 / 24 |
33 |
Schule am Chorbusch |
43 |
5 / 54 |
33 |
Herbert-Karrenberg-Schule |
50 |
5 incl. Speiseraum +1 gepl. Neubau / 50 |
49 |
Michael-Ende-Schule |
81 |
6 OGS Räume und 1 Klassenraum in Doppelnutzung, eine Aula/Mensa
für die Mittages-verpflegung / 84 Plätze |
212 |
Erläuterung zur Schätzung:
Berücksichtigt wurde dass, an der
Michael-Ende-Schule Schülerinnen und Schüler von Klasse 1 bis Klasse 4 und an
der Martinusschule, der Schule am Chorbusch sowie der Herbert-Karrenberg-Schule
von Klasse 1 bis 6 beschult werden, jedoch der Rechtsanspruch auf ganztägige
Betreuung für Klassenstufe 1 bis 4 gilt.
Erläuterung zur Berechnung der künftigen
geschätzten Schülerzahl an der
Martinusschule:
In den Jahren 2019 - 2022 ist die Zahl der
Schülerinnen und Schüler von 151 auf 126 gesunken.
Daher wird hier kein prozentualer Aufschlag für die
Jahre 2026 – 2029 hinzugerechnet.
Klasse 1-2:
9
Klasse 3:
11
Klasse 4: 13
33
Schule
am Chorbusch:
In den Jahren 2019 - 2022 ist die Zahl der
Schülerinnen und Schüler von 181 auf 164 gesunken.
Daher wird hier kein prozentualer Aufschlag für die
Jahre 2026 – 2029 hinzugerechnet.
Klasse 1: 0
Klasse 2:
8
Klasse 3:
11
Klasse 4: 14
33
Herbert-Karrenberg-Schule:
In den Jahren 2019 – 2022 ist die Schülerzahl
gestiegen von 197 auf 218 = 10,66 %.
Daher wird angenommen, dass die Schülerzahl in den
Jahren 2026 – 2029 ebenfalls um 10,66 % gestiegen sein wird:
Klasse 1: 5
+ 10,66 % = 5,53 = 6
2: 8 + 10,66 % = 8,85 = 9
3:
16 + 10,66 % = 17,70 = 18
4:
14 + 10,66 % = 15,49 = 16
49
Michael-Ende-Schule:
In den Jahren von 2019 bis 2022 ist die Schülerzahl
gestiegen von 182 auf 195 = 7,14 %
Daher wird angenommen, dass die Schülerzahl in den
Jahren 2026 – 2029 ebenfalls um 7,14 % gestiegen sein wird:
Klasse 1: 45 + 7,14 % = 48,21 = 49
Klasse 2: 76 + 7,14 % = 81,42 = 82
Klasse 3: 44 + 7,14 % = 47,14 = 48
Klasse 4: 30 + 7,14 % = 32,14 = 33
212
Fazit:
An der Schule am Chorbusch sowie der Herbert-Karrenberg-Schule ist der voraussichtliche Platzbedarf für die Klassen mit Rechtsanspruch erfüllt. Bis zum Jahr 2029 müssen an der Michael-Ende Schule ca. 128 und an der Martinusschule ca. 9 weitere OGS-Plätze geschaffen werden.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
Einzahlungen/Erträge |
ca. 0,00 € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. 0,00 € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. 0,00 € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
Zur Zeit nicht ermittelbar |