Betreff
Mittelumschichtung Gute Schule 2020
Vorlage
40/2094/XVII/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schul- und Bildungsausschuss spricht sich für die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen aus und beauftragt die Verwaltung entsprechende Änderungsanträge bei der NRW Bank zu stellen.


Sachverhalt:

 

Die Modernisierung, Sanierung und Digitalisierung der Kreisschulen bilden seit einigen Jahren bereits den zentralen Schwerpunkt im mehrjährigen Bauprogramm des Baudezernats. Alle baulichen Maßnahmen und die Fördermittelverwendungen erfolgen dabei in enger Abstimmung mit dem Schuldezernat.

Das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ umfasst eine Fördersumme von 7.405.932 Euro für die Kreisverwaltung. Die Mittel wurden, aufgeteilt in vier Jahreskontingente, von der NRW Bank zur Verfügung gestellt und bereits von der Verwaltung vereinnahmt. Neben den Digitalisierungsmaßnahmen in den vier Berufsbildungszentrum und acht Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss sind auch die Erneuerung der Chemie-Unterrichtsräumen im BBZ Dormagen sowie der Erweiterungsbau der Herbert-Karrenberg-Schule Gegenstand dieser Förderung. Hierzu hat die Verwaltung in der Vergangenheit bereits mehrfach im Schul- und Bildungsausschuss berichtet.

 

Die allgemeine Lage in der Bauwirtschaft ist derzeit durch zahlreiche Unsicherheiten und explodierende Baukosten gekennzeichnet. Insbesondere seit der Corona-Krise und nochmals befeuert durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine führen Liefer- und Materialengpässe bei Bauprodukten sowie dramatisch steigende Rohstoff- und Energiepreise zu dynamischen Preisanstiegen und zu erheblichen Bauverzögerungen. Über die allgemein schwierige Lage in der Bauwirtschaft und über den Stand des Bauprogramms des Kreises wurden die Fraktionen und Abgeordneten mit Schreiben vom 31.10.2022 ausführlich informiert.

 

Die im Baudezernat eingerichtete Stabsstelle „Zentrales Fördermanagement Bau“ ist für die Beantragung und Koordinierung der Fördermittel zentral verantwortlich; sie sichtet und prüft intensiv die Förderlandschaft auf EU-, Bundes- und Landesebene und koordiniert die verschiedene Programme in der Verwaltung. Zur Steuerung und Planung der wachsenden Fülle von Bauprojekten und Förderprogrammen ist eine zeitliche Priorisierung unter Berücksichtigung der Förderzeiträume erforderlich, um nicht Gefahr zu laufen, Fördermittel zu verlieren oder zurückzahlen zu müssen.

 

In Abstimmung mit dem Schuldezernat schlägt das Baudezernat deshalb folgende Änderungen vor, um zu gewährleisten, dass die Fördermittel aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 frist- und sachgerecht verwendet werden können:

 

Im Rahmen der Maßnahme „Erweiterungsbau Herbert Karrenberg Schule“ wird der Teilbereich „Anbau an das Bestandsgebäude mit Fahrstuhl und WC Anlage“ weiterhin über das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ mit Fördermitteln in Höhe von 750.000 € realisiert. Der Abschnitt „Erweiterungsbau“ soll hingegen nicht mehr über „Gute Schule 2020“, sondern aus Haushaltsmitteln finanziert werden. Dies ergibt frei werdende Fördermittel in Höhe von ca. 1,35 Millionen Euro, die zum größten Teil mit 1,14 Millionen Euro in die Erneuerung der Chemieräume im BBZ Dormagen und mit einem kleinen Teil (175.000 Euro) in die notwendige Sanierung von Sanitäranlagen im BBZ Neuss-Hammfeld fließen sollen. Die restlichen freien Fördermittel in Höhe von ca. 35.000 Euro werden in diversen kleineren Maßnahmen fördertechnisch verschoben.

Die frei gewordenen Fördermittel aus der Maßnahme Herbert-Karenberg-Schule in Höhe von 1,35 Millionen Euro ersetzen damit in gleicher Höhe geplante Haushaltsmitteln in den Baumaßnahmen „Erneuerung Chemieräume im BBZ Dormagen“ und „Sanierung Sanitäranlagen im BBZ Neuss-Hammfeld“; so dass lediglich die Finanzierungstöpfe für die Maßnahmen gewechselt werden sollen.

Durch diese Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass keine Fördermittel aus dem Förderprogramm Gute Schule 2020 für die Schulen des Kreises verloren gehen.