Betreff
Stiftung Rheinisches Schützen-Museum mit Joseph Lange Schützenarchiv
Vorlage
40/0083/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, für die laufende Wahlperiode

 

1.   Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter

      (§ 113 Abs. 2 GO NRW / § 26 Abs. 5 KrO NRW)

2.  

 

als Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in das Kuratorium zu entsenden.


Sachverhalt:

Nach § 6 Abs. 2 der Stiftungssatzung werden 2 Mitglieder vom Rhein-Kreis Neuss entsandt.

 

Dem Kuratorium gehörte bisher an:

KTA Willi Lohkamp

Landrat Dieter Patt

 

Nach Maßgabe von § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW werden Vertreter des Kreises in Aufsichtsräten oder entsprechenden Organen von juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist, vom Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Ist mehr als ein Vertreter zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen. Diese Bestimmung gilt auch für die Besetzung des Stiftungsrates der „Stiftung Rheinisches Schützen-Museum mit Joseph Lange Schützenarchiv“.