Betreff
Wahl der Reservelisten bzw. einzelner Bewerber aus den Reservelisten
Vorlage
010/0085/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Bei der Wahl der Reservelisten wurde im Kreistag des Rhein-Kreises Neuss folgendes Ergebnis erzielt:

 

1.

Zahl der abgegebenen Stimmen insgesamt:

Stimmen

 

Davon gültige Stimmen insgesamt:

Stimmen

2.

Auf die einzelnen Reservelisten als Ganze wurden folgende Stimmen abgegeben:

 

 

                                      Liste CDU:

Stimmen

 

                                      Liste SPD:

Stimmen

 

                                      Liste Bündnis 90/Die Grünen:

Stimmen

 

                                      Liste FDP:

Stimmen

 

                                      Liste Die Linke:

Stimmen

 

                                      Liste Frei Wähler NRW:

Stimmen

 

 

 

3.

Auf einzelne Bewerber der einzelnen Listen wurde:

 

 

a)     keine Stimmen abgegeben

 

 

b)     folgende Stimmen abgegeben:

 

 

        (Name, Vorname, Partei/Wählergruppe)

Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Für die Wahl der Reserveliste steht jedem Wähler eine Zweitstimme zur Verfügung.

 

Eine Bindung an die Listenentscheidung der Erststimme besteht bei der Zweitstimmenabgabe nicht. Diese eine Zweitstimme kann entweder für eine der zugelassenen Reservelisten als Ganze oder nur für einen einzelnen Bewerber auf einer dieser Reservelisten abgegeben werden. Wird mit der Zweitstimme mehrheitlich die Reserveliste gewählt, so richtet sich die Reihenfolge der gewählten Bewerber nach der von der Partei oder Wählergruppe aufgestellten Reserveliste. Eine Möglichkeit, die Reihenfolge der Reserveliste zu verändern und damit eine Personenwahl zu treffen, erhält der Wähler dadurch, dass er seine Zweitstimme statt für die gesamte Liste (in diesem Fall erklärt er sich mit der vorgegebenen Reihenfolge einverstanden) für einen einzelnen Bewerber der Liste abgibt. Dadurch kann er eine Veränderung der Listenreihenfolge bewirken, soweit für den Bewerber bei seiner Wahl mehr Stimmen abgegeben worden sind als für die Liste insgesamt und für andere Bewerber. Für diesen Fall, aber auch nur für diesen, bestimmt § 7 b Abs. 3 Satz 2 LVerbO ausdrücklich, dass sich die Reihenfolge der Wahl aus der Reserveliste nach der Zahl der auf die einzelnen Bewerber in der Reserveliste entfallenden Zweitstimmen richtet. Dass die übrigen Bewerber in der Reihenfolge der Liste erfolgen, entspricht dem herkömmlichen Wesen der Liste und ist in der Vorschrift ausdrücklich klargestellt.

 

Die Reservelisten werden vom Landschaftsverband Rheinland als vorbereitete Wahlzettel zur Verfügung gestellt.