Sachverhalt:
Datum |
Vorhaben / Standort / betroffene
Schutzkategorie |
Informationen |
30.11.2022 |
Verlegung einer
temporären fliegenden Wasserableitung. Naturschutzgebiet
/ Landschaftsschutzgebiet. |
Die
Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH (RMR) betreibt eine
Mineralöl-Fernleitung von den Niederlanden in den Raum Frankfurt /
Ludwigshafen. Diese besitzt in regelmäßigen Abständen Absperrschieber. Ein
solcher Schieber besteht südöstlich Zons. Er muss instandgesetzt werden.
Hierzu bedarf es einer Baugrube, die durch Grundwasserableitung trocken
gehalten werden muss. Zur Ableitung wird während der Bauzeit eine fliegende
oberirdische Leitung von der Schieberstation zu einem bestehenden
Auslassbauwerk am Rhein verlegt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die
Leitung restlos beseitigt. Aufgrund der
Lage im Landschafts-/Naturschutzgebiet nach dem Landschaftsplan II - Dormagen
- bedarf die Verlegung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG sowie einer
naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 17 Abs. 3 BNatSchG. Die Leitung
verläuft fast vollständig entlang von Wegen. Da es sich um nur geringfügige
und befristete Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft handelt und die
Trockenhaltung der Baugrube zur Durchführung der notwendigen Arbeiten
unumgänglich ist, kann die Zulassung erteilt werden. |
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