Betreff
Bericht der Unteren Naturschutzbehörde über Abstimmungen mit dem Beiratsvorsitzenden
Vorlage
68/2213/XVII/2023
Aktenzeichen
68.4-10.04-X-7
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Datum

Vorhaben / Standort / betroffene Schutzkategorie

Informationen

30.11.2022

Verlegung einer temporären fliegenden Wasserableitung.

Naturschutzgebiet / Landschaftsschutzgebiet.

Die Rhein-Main-Rohrleitungstransportgesellschaft mbH (RMR) betreibt eine Mineralöl-Fernleitung von den Niederlanden in den Raum Frankfurt / Ludwigshafen. Diese besitzt in regelmäßigen Abständen Absperrschieber. Ein solcher Schieber besteht südöstlich Zons. Er muss instandgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer Baugrube, die durch Grundwasserableitung trocken gehalten werden muss. Zur Ableitung wird während der Bauzeit eine fliegende oberirdische Leitung von der Schieberstation zu einem bestehenden Auslassbauwerk am Rhein verlegt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird die Leitung restlos beseitigt.

Aufgrund der Lage im Landschafts-/Naturschutzgebiet nach dem Landschaftsplan II - Dormagen - bedarf die Verlegung der Befreiung nach § 67 Abs. 1 BNatSchG sowie einer naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 17 Abs. 3 BNatSchG. Die Leitung verläuft fast vollständig entlang von Wegen. Da es sich um nur geringfügige und befristete Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft handelt und die Trockenhaltung der Baugrube zur Durchführung der notwendigen Arbeiten unumgänglich ist, kann die Zulassung erteilt werden.