Beschlussempfehlung:
Der Mobilitätsausschuss beschließt das
vorliegende Kreisstraßen- und Radwegeneubauprogramm 2024 bis 2028 für den
Ausbau der Kreisstraßen und Radwege als Anweisung an die Verwaltung, die
notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das Kreisstraßen-und Radewegebauprogramm
des Rhein-Kreises Neuss ist ein Investitionsrahmenplan und zugleich ein
Planungsinstrument der Verwaltung. Es ist kein Finanzierungsplan oder
Finanzierungsprogramm.
Die Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten
Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der „Baureife“ (uneingeschränktes
Baurecht, in der Regel durch rechtskräftigen Bebauungsplan oder
Planfeststellungsbeschluss und Grunderwerb) und der „Finanzierbarkeit“ (nach
Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes
NRW). Die Finanzierung der durchgeführten Maßnahmen erstreckt sich in der Regel
über mehrere Jahre. Bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms
berücksichtigt die vorgenommene Teilebildung einerseits die mehrjährige Bauzeit
und andererseits den daraus resultierenden Mittelabfluss.
Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre
2024 – 2028 besteht aus 13 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 63,48
Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil
von ca. 18,89 Mio. EUR. Die 13
Maßnahmen bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen,
die für die Jahre 2024 - 2028 eingeplant sind.
Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises
stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der
jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.
Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig
und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die
eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen.
Hiervon sind insbesondere die beiden großen
Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath
(siehe TOP 7.1) und die K 9n Strümp –
Osterath betroffen. Für die beiden Maßnahmen liegt das zwingend
erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die
Bezuschussung und einen Baubeginn nicht vor.
Anhang:
Der Anhang des Investitionsprogramms
beinhaltet acht Maßnahmen, wobei es sich um sechs Radwegemaßnahmen und zwei
Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen
im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein
vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht
festzustellen.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. --,-- € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |