Beschlussempfehlung:

Der Mobilitätsausschuss beschließt das vorliegende Kreisstraßen- und Radwegeneubauprogramm 2024 bis 2028 für den Ausbau der Kreisstraßen und Radwege als Anweisung an die Verwaltung, die notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.

 


Sachverhalt:

Das Kreisstraßen-und Radewegebauprogramm des Rhein-Kreises Neuss ist ein Investitionsrahmenplan und zugleich ein Planungsinstrument der Verwaltung. Es ist kein Finanzierungsplan oder Finanzierungsprogramm.

 

Die Dringlichkeit bzw. Listung der aufgeführten Maßnahmen richtet sich ausschließlich nach der „Baureife“ (uneingeschränktes Baurecht, in der Regel durch rechtskräftigen Bebauungsplan oder Planfeststellungsbeschluss und Grunderwerb) und der „Finanzierbarkeit“ (nach Maßgabe der jährlich zur Verfügung stehenden Fördermittel seitens des Landes NRW). Die Finanzierung der durchgeführten Maßnahmen erstreckt sich in der Regel über mehrere Jahre. Bei der Fortschreibung des Mehrjahresprogramms berücksichtigt die vorgenommene Teilebildung einerseits die mehrjährige Bauzeit und andererseits den daraus resultierenden Mittelabfluss.

 

Das Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2024 – 2028 besteht aus 13 Maßnahmen mit einem Investitionsbedarf von ca. 63,48 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 18,89 Mio. EUR. Die 13 Maßnahmen bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen, die für die Jahre 2024 - 2028 eingeplant sind.

Alle aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist nicht möglich.

Nichtsdestotrotz ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes Baurecht“ zu schaffen.

 

Hiervon sind insbesondere die beiden großen Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath (siehe TOP 7.1) und die K 9n Strümp – Osterath betroffen. Für die beiden Maßnahmen liegt das zwingend erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die Bezuschussung und einen Baubeginn nicht vor.

 

 

 

Anhang:

 

Der Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet acht Maßnahmen, wobei es sich um sechs Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €