Betreff
Risikoanalyse zur Neuausrichtung des Katastrophenschutzbedarfsplanes - Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum vom 22.11.2022, zugleich Konkretisierung des Antrags vom 20.01.2023
Vorlage
32/2241/XVII/2023
Art
Antrag

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum vom 22.11.2022 hat das Ziel der Erstellung einer Katastrophenschutzbedarfsplanung unter Beteiligung der Akteure im Rhein-Kreis Neuss und durch Beauftragung eines externen Dienstleisters. Mit Datum vom 20.01.2023 haben die Fraktionen eine Konkretisierung des Antrags vorgenommen. Sie beantragen für die die Erstellung des Katastrophenschutzbedarfsplans Mittel in Höhe von 75.000 Euro.

 

Eine Umfrage über den Landkreistag Nordrhein-Westfalen hat ergeben, dass derzeit nur wenige Kreise eine Katastrophenschutzbedarfsplanung erstellt haben. Grund für die weitgehende Zurückhaltung ist die derzeit laufende Novelle des BHKG. Es ist wahrscheinlich, dass das novellierte BHKG die Erstellung von Katastrophenschutzbedarfsplänen verbindlich vorschreibt und ggf. auch Anforderungen an den Inhalt formuliert.

 

Die Kreise, deren Bedarfsplanung bereits erstellt ist, haben externe Dienstleister in ihren Prozess eingebunden. Bekannte Namen sind u.a. Luelf+ Die Feuerwehrberater, AntwortIng Beratende Ingenieure oder Forplan Unterkofler.

 

Das BBK führt aus, dass die Beschaffung und Unterstützung von Material und Einheiten des Katastrophenschutzes auf der Betrachtung des Bezugsgebietes und dem individuellen Gefahrenpotenzial und somit auf einer Analyse des potenziellen Risikos basieren sollte.

 

Die Verwaltung regt vor diesem Hintergrund an, den Katastrophenschutzbedarfsplan in zwei Teile zu gliedern. Im ersten Teil sollte entsprechend der Anregungen des BBK eine Risikoanalyse, eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Katastrophenschutzfähigkeiten sowie aus der Gesamtschau der beiden Aspekte entwickelte Handlungsempfehlungen vorgenommen werden. Hierfür sollte ein externer Dienstleister beauftragt werden. Auf dieser Basis kann dann im zweiten Teil eine detaillierte und konkretisierte Katastrophenschutzbedarfsplanung erstellt werden, wenn die Novellierung des BHKG abgeschlossen ist und bzgl. möglicher Anforderungen an eine solche Planung Klarheit herrscht.

 

Die operative Umsetzung der vorgenannten Aufgaben erfordert eine angemessene Personalressource. Der Antrag verweist hierzu auf die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen im Bereich des Katastrophenschutzes. Die Verwaltung wird dazu in der Sitzung vertieft erörtern.

 

 

 

Digitalisierungs-TÜV
(   ) Digitalisierungspotential vorhanden.

(   ) Digitalisierungspotential muss geprüft werden.

(   ) Kein Digitalisierungspotential (derzeit) erkennbar.

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €