Betreff
Neuwahl Jugendhilfeausschuss, stimmberechtigte Mitglieder
Vorlage
51/0091/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

 

  1. Aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages beschließt der Kreistag ein­stimmig, folgende 15 stimmberechtigte Mitglieder und persönliche Stellvertreter des Jugendhilfeausschusses zu wählen.

 

a) 9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

 

Lfd. Nr.

Mitglied

pers. Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

 

b) 6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind

 

10.

 

 

 

11.

 

 

 

12.

 

 

 

13.

 

 

 

14.

 

 

 

15.

 

 

 

 

 

  1. Zu beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt:

a)     der Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter
Petrauschke, Hans-Jürgen         Lonnes, Tillmann

b)     der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder sein Vertreter
Dierselhuis, Norbert                  Zohren, Hermann-Josef

c)      ein Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter oder ein Jugendrichter, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird
Windeler, Hans-Dieter               Steeger, Ulrich

d)     ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der vom Direktor des Arbeitsamtes Mönchengladbach bestellt wird
Jansweid, Frank                       Lippsmeier, Peter

e)     ein Lehrer und eine Lehrerin -einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen-, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werde
Hansen, Monika                       Lange, Jürgen
Schubert, Susanne                   Moosen, Ilona

f)       ein Vertreter der Kreispolizeibehörde, der vom Landrat als Kreispolizeibehörde bestellt wird
Rosenthal-Aussem, Sabine         Mühleis, Eva

g)     je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt.
Assmann, Guido                      Isop-Sander, Thomas
Wehmeier, Gernot

h)     die Vorsitzenden des Stadtjugendringes Korschenbroich
Kooy, Dirk                              Westerholz, Georg

die Vorsitzenden des Gemeindejugendringes Jüchen
Bredt, Stefan                          Bredt, Esther

die Vorsitzenden des Gemeindejugendringes Rommerskirchen
Lente, Christian                       Schwiedergall, Christoph

i)        eine Vertreterin oder ein Vertreter der Sportjugend im Kreissportbund Neuss e.V.
Landwehrs, Marina                   Michalsky, Anita

j)       Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO)
– beratend
sB                                        sB
                                           sB

 

 


Sachverhalt:

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss ist für alle Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Gebiet der Stadt Korschenbroich und der Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen zuständig. Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.

 

Gemäß § 4 der Satzung des Kreisjugendamtes gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte und 15 beratende Mitglieder an. Die 15 stimmberechtigten Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter sind vom Kreistag zu wählen. Die beratenden Mitglieder und ihre persönlichen Stellvertreter werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung bestellt.

 

Stimmberechtigte Mitglieder sind:

 

a)     9 Mitglieder des Kreistages oder vom Kreistag gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind.

b)     6 Männer und Frauen, die von den im Bezirk des Kreisjugendamtes wirkenden und anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vorgeschlagen sind. Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände sind angemessen zu berücksichtigen.

 

Die stimmberechtigten Mitglieder müssen für den Kreistag wählbar sein. Für jedes Mitglied ist ein persönlicher Stellvertreter zu wählen.

 

Die Jugendverbände und die Wohlfahrtsverbände haben mindestens die doppelte Anzahl der insgesamt auf sie entfallenden Mitglieder und Stellvertreter vorzuschlagen. Vorschläge können von jedem Verband einzeln oder als gemeinsamer Vorschlag mehrerer Verbände vorgelegt werden.

 

Für die stimmberechtigten Mitglieder und deren persönliche Vertreter unter Buchstabe b) haben die Verbände folgende Vorschläge eingereicht:

 

Für die Wahl nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG sind von den freien Trägern folgende Vorschläge eingegangen:

 

1.       

Caritasverband für das

Kreisdekanat Neuss e. V.,

Montanusstraße 40,

41515 Grevenbroich

Martin Braun,

Albert-Schweizer-Weg 2,

41515 Grevenbroich

Tel: 02181 / 238104

Tel: 02181 / 659602 priv.

Meike Braß

Mommsenstr. 34

41470 Neuss

Tel: 02133 / 2500105

Tel: 02137 / 103977 priv.

 

2.       

Deutsches Rotes Kreuz,

Kreisverband GV,

Am Flutgraben 63,

 41515 Grevenbroich

Karl-Heinz Brandofsky,

Feldstraße 25,

41516 Grevenbroich

Tel: 02181 / 6500-11

Tel: 02181 / 71072 priv.

Anja Peltzer

Stadionstr.

41363 Jüchen

Tel: 02181 / 6500-24

Tel: 02165 / 7462 (priv)

 

Gerhard Schotten

Pfannenstr. 30

41516 Grevenbroich

Tel: 02181 / 6500-0

Tel: 02182 / 5704767 priv.

 

3.       

Diakonisches Werk Evangelischer Kirchengemeinden

Wiltrud Winzen

Rheydter Str. 166 a

41515 Grevenbroich

Bernd Gellich

Paracelsusstr. 2

41539 Dormagen

4.       

Arbeiterwohlfahrt für den

Rhein-Kreis Neuss

Bezirksverband Niederrhein

Postfach 100 356,

41003 Möchengladbach

Gabriele Grebing

Frankenstr. 89,

41462 Neuss

Ralf Cremer

Weyerstr. 62

41363 Jüchen

 

5.       

Deutscher Paritätischer

Wohlfahrtsverband für den

Rhein-Kreis Neuss

Meererhof 19

41460 Neuss

Karl Boland,

Der Paritätische Neuss

Meererhof 19

41460 Neuss

Christine Zenke

Der Paritätische Neuss

Meererhof 19

41460 Neuss

 

6.       

DPSG Otzenrath

Hehner Str. 1

41069 Mönchenggladbach

Lisa Bischoffs

Bahnstr. 37

41363 Jüchen

 

7.       

DPSG Hochneukirch

Niersstr. 15

41363 Jüchen

Sebastian Borsing

Dürselen 186

41363 Jüchen

Ekrem Atmis

Holzer Str. 147

41363 Jüchen

8.      

Elterngesprächskreis Glehn e. V.,

Rubbelrath 24

41352 Korschenbroich

Dr. Ulrich von Maltzahn

Ginsterweg 15

41363 Jüchen

 

9.      

Jugendfeuerwehr Nettesheim,

Johann-Päffgen-Str. 21,

41569 Rommerskirchen

Jürgen Wendt

Flurgasse 2

41569 Rommerskirchen

Christian Lente

Sebastianusstr. 8

41569 Rommerskirchen

10.  

Stadtjugendring Korschenbroich

Freiheitsstr. 13

41353 Korschenbroich

Sebastian Köster

Liedberger Str. 25

41352 Korschenbroich

 

 

Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung des Kreisjugendamtes bestellt.

 

Als beratende Mitglieder gehören nach § 4 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes an:

 

a)   der Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter
              

 

b)   der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder sein Vertreter
Dierselhuis, Norbert                               Zohren, Hermann-Josef

 

c)   ein Vormundschaftsrichter, ein Familienrichter oder ein Jugendrichter, der vom Landgerichtspräsidenten in Düsseldorf bestellt wird
Windeler, Hans-Dieter                            Steeger, Ulrich

 

d)   ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der vom Direktor des Arbeitsamtes Mönchengladbach bestellt wird
Jansweid, Frank                                    Lippsmeier, Peter

e)   ein Lehrer und eine Lehrerin -einer von diesen beiden aus dem Lehrkörper der berufsbildenden Schulen-, die von Landrat bzw. vom Schulamt des Rhein-Kreises Neuss bestellt werde
Hansen, Monika                                    Lange, Jürgen
Schubert, Susanne                                Moosen, Ilona

 

f)    ein Vertreter der Kreispolizeibehörde, der vom Landrat als Kreispolizeibehörde bestellt wird
Rosenthal-Aussem, Sabine                      Mühleis, Eva

 

g)   je ein Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche sowie der jüdischen und der islamischen Kulturgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses im Bezirk des Jugendamtes bestehen; sie werden von der zuständigen Stelle der Religionsgemeinschaft bestellt.
Assmann, Guido                                   Isop-Sander, Thomas

Wehmeier, Gernot                                

h)   die Vorsitzenden des Stadtjugendringes Korschenbroich
Kooy, Dirk                                           Westerholz, Georg

die Vorsitzenden des Gemeindejugendringes Jüchen
Bredt, Stefan                                       Bredt, Esther

die Vorsitzenden des Gemeindejugendringes Rommerskirchen
Lente, Christian                                     Schwiedergall, Christoph

 

i)      eine Vertreterin oder ein Vertreter der Sportjugend im Kreissportbund Neuss e.V.

Landwehrs, Marina                                Michalsky, Anita

 

j)     Mitglieder gem. § 41 Abs. 6 Kreisordnung (KrO)
– beratend

 

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses und sein Stellvertreter werden von den stimmberechtigten Mitgliedern des Ausschusses aus den Mitgliedern, die dem Kreistag angehören, gewählt.

 

Da der Jugendhilfeausschuss aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht, müssen gemäß § 41 Abs. 5 Satz 3 KrO NW mindestens 8 stimmberechtigte Mitglieder Kreistagsabgeordnete sein.