Sachverhalt:
Mit Datum vom 17.11.2022 stellten die
Kreistagsfraktionen von CDU, FDP, UWG und Zentrum einen Antrag hinsichtlich der
Analyse und Darstellung der Wohnangebote bzw. Wohngruppenangebote für Menschen
mit Behinderung im Rhein-Kreis Neuss. Dabei sollen die vorhandenen Angebote
sowie die Bedarfslage für alle Altersstrukturen beleuchtet werden.
Der Antrag wurde in der Sitzung vom
29.11.2022 einstimmig angenommen.
Der momentane Bestand an Wohn- und
Betreuungsangeboten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz für Menschen mit
geistigen, körperlichen sowie psychischen Behinderungen ist der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Eine fundierte Auskunft, ob und inwieweit
die vorhandenen Angebotsstrukturen im Kreisgebiet qualitativ und quantitativ
ausreichend sowie bedarfsgerecht sind, kann derzeit nicht gegeben werden. Die
Kreisverwaltung wird sich daher den Themenfeldern der Eingliederungshilfe und
dem Leben von Menschen mit Behinderung im Jahr 2023 schwerpunktmäßig widmen.
Hierzu wird analog zur „Örtlichen Planung“
nach dem APG für den Bereich der Pflegeinfrastruktur auch für den Bereich der
Eingliederungshilfe (Behindertenhilfe) ein Gutachten in Auftrag gegeben, um
eine Bestandsaufnahme sowie eine Bedarfsanalyse vorzunehmen und daraus entsprechende
Handlungsempfehlungen abzuleiten. Die erforderliche Leistungsbeschreibung wird
in der Sitzung der Kommission Silberner Plan am 01.02.2023 abgestimmt.
Nach Vorlage des Gutachtens wird dem Ausschuss für Soziales und Wohnen über die Ergebnisse berichtet werden.