Betreff
Gewährung von Arbeitgeberdarlehen
Vorlage
20/2254/XVII/2023
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss nimmt die Aufstellung der 2022 bewilligten Arbeitgeberdarlehen zum Neubau und Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.1991 Richtlinien für die Gewährung von Arbeitgeberdarlehen zum Neubau und Erwerb von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen beschlossen.

 

Die Bewilligungen im Rahmen dieser Richtlinien werden durch den Landrat ausgesprochen und sind dem Kreisausschuss bekannt zu geben.

 

Als Anlage ist eine Aufstellung der im Jahre 2022 bewilligten Arbeitgeberdarlehen beigefügt.

Im Jahr 2022 sind im Kreishaushalt 102.204,03 € Rückflüsse aus der Tilgung von Arbeitgeberdarlehen verbucht worden.