Sachverhalt:
Zu den von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen mit Antrag vom 19.01.2023 gestellten Fragen führt die Verwaltung wie nachfolgend aus:
Sind fachliche
(Mindest-)Anforderungen für die Dienstpostenprofile der politischen Führungs-
und Entscheidungsträger in Führung- und Stabsfunktionen im Bereich des
Katastrophenschutzes und Krisenmanagement definiert? (Bitte für die Positionen
Landrat, Leiter Krisenstab sowie den Ständigen Mitgliedern des Stabes (SMS)
aufführen)
Die Kreisverwaltung arbeitet nicht mit „Dienstpostenprofilen“. Insbesondere handelt es sich bei dem kommunalverfassungsrechtlichen Organ des Landrats nicht um einen Dienstposten, sondern um den direkt von den Bürgern gewählten Hauptverwaltungsbeamten einer kommunalen Gebietskörperschaft. Auch bei der Position des Kreisdirektors, der Krisenstabsleiter ist, handelt es sich nicht um einen Dienstposten sondern um den stellvertretenden Behördenleiter der Kreisverwaltung, der vom Kreistag als kommunaler Wahlbeamter vom Kreistag gewählt wurde.
Wie ist der
aktuelle Aus- und Fortbildungstand der politischen Führungs- und
Entscheidungsträger in Führung- und Stabsfunktionen im Bereich des
Katastrophenschutzes und Krisenmanagement innerhalb der Kreisverwaltung? (Bitte
für die Positionen Landrat, Leiter Krisenstab sowie den ständigen Mitgliedern
des Stabes (SMS) aufführen)
Gemäß BHKG hat der Landrat die Gesamteinsatzleitung, ist jedoch – auch nach der Stabsdienstordnung für den Rhein-Kreis Neuss – nicht unmittelbar im operativ-taktischen Stab und / oder Krisenstab verortet.
Alle Mitglieder des Stabes nehmen regelmäßig an Übungen teil, die mit Fortbildungsthemen gekoppelt sind. Die Übungen finden jährlich statt und werden am BABZ oder am IdF Münster durchgeführt. Im Jahr 2018 fand eine Übung in den Stabsräumen des Kreises im Rahmen des vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten REBEKA-Projektes statt.
Zuletzt haben der operativ-taktische Stab und der Krisenstab vom 07. Bis 09.11.2022 am Institut der Feuerwehr in Münster unter der Leitung des Krisenstabsleiters eine intensive und herausfordernde Übung durchgeführt.
Beim Brand des Seniorenhauses Lindenhof, der Flüchtlingskrise 2015, während der Corona-Pandemie, der Hochwasserkatastrophe an Erft und Ahr im Jahr 2021 sowie zuletzt im Rahmen der Flüchtlingsbewegung aus der Ukraine hat der Krisenstab des Rhein-Kreises Neuss seine Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
Werden Aus- und
Fortbildungsmaßnahmen - ggfs. Intensivcoaching – dem o.a. Personenkreis
angewiesen und/oder angeboten? Falls ja, bitte Art und Turnus darstellen. (z.
Bsp. Teilnahme an Seminaren der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und
Zivile Verteidigung (BABZ), Medientrainings etc.)
Der Rhein-Kreis Neuss verfügt über ein umfangreiches Fortbildungsangebot für Führungskräfte. Darüber hinaus besteht jederzeit die Möglichkeit, Schulungen und Fortbildungen an der BABZ oder am IdF in Anspruch zu nehmen.
Wie ist der
aktuelle Aus- und Fortbildungstand der politischen Führungs- und
Entscheidungsträger in Führung- und Stabsfunktionen im Bereich des
Katastrophenschutzes und Krisenmanagement in den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden? (Bitte hier ausschließlich die Ebene Bürgermeister und Leiter lokale
Krisenstäbe erfassen)
Das Land Nordrhein-Westfalen sieht auf Grundlage des BHKG keine „lokalen Krisenstäbe“ vor. Den kreisangehörigen Kommunen steht es frei, einen Stab für außergewöhnliche Ereignisse einzurichten.
Fragen zur Aus- und Fortbildung oder Qualifikation von Hauptverwaltungsbeamten und anderen Entscheidungsträgern in den Kommunen sind an die kommunalen politischen Gremien zu richten, nicht an die Kreisverwaltung.
Wurden im
Berichtszeitraum (ab 2015) interne und/oder gemeinsame Krisenstabsübungen und
Krisenmanagementschulungen – ggfs. in Teilbereichen – durchgeführt? Falls ja,
wurden hierzu Evaluierungsberichte erstellt? (Bitte nur Übungen und Schulungen
mit unmittelbarer Beteiligung des o.a. Personenkreises auflisten)
Der Verwaltung ist unklar, was im vorliegenden Zusammenhang unter „Berichtszeitraum“ und unter dem Begriff „gemeinsame Übungen“ zu verstehen ist. Die Verwaltung kann gerne in der Sitzung, nach entsprechender Klärung der Fragestellung eine Antwort geben.
Im Übrigen wird auf die bereits gemachten Ausführungen zu Übungen und Schulungen verwiesen.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
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Auszahlungen/Aufwendungen |
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personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
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Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
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