Betreff
Sachstand Hebammenzentrale
Vorlage
53/2268/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Zu der der Thematik „Hebammenzentrale und Hebammenwegweiser stellt sich der aktuelle Sachstand wie folgt dar:

Generell haben wir vorerst von den Hebammen die Rückmeldung erhalten, dass eine Hebammenzentrale sowie ein Hebammenwegeweiser zurzeit nicht zwangsläufig gewünscht wird beziehungsweise als nicht unbedingt notwendig erachtet wird. Dies ist zum einen dadurch begründet, dass die Hebammen autark sein und bleiben wollen und auch ihre Termine eigenständig ansetzen und vergeben möchten. Die Befürchtung ist hier, dass ihnen diese Freiheit und Selbstständigkeit durch eine Zentrale genommen werden könnte.

Auf der Website des Rhein-Kreises Neuss gibt es zudem bereits digitale Wegweiser, welche im Kreis ansässige und verfügbare Hebammen mit deren Kontaktdaten sowie Adressen auflistet und veröffentlicht. Die Kontaktdaten dürfen allerdings aus Datenschutz-Gründen nur nach ausdrücklicher Zustimmung der Hebammen auf der Internetseite des RKN veröffentlicht werden. Da die Hebammen allerdings bereits sehr viel zu tun haben, gibt es von vielen Hebammen keine Zustimmung, weil sie keine zusätzliche Werbung haben wollen.