Betreff
Vorschlag für die Wahl zum Stellvertretenden Mitglied im Verbandsrat des Erftverbandes
Vorlage
010/0093/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, ………. für die Wahl zum stellvertretenden Mitglied im Verbandsrat des Erftverbandes bis zum Ende der laufenden Legislaturperiode vorzuschlagen.

 


Sachverhalt:

Landrat Dieter Patt wurde im Mai letzten Jahres von der Delegiertenversammlung als stellvertretendes Mitglied in den Verbandsrat des Erftverbandes gewählt. Mit dem Ablauf seiner Legislaturperiode als Landrat scheidet Landrat Patt auch aus dem Verbandsrat aus. Bis zum Ablauf der Amtszeit im Jahre 2013 hat der Rhein-Kreis Neuss für die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in den Verbandsrat für die Mitgliedergruppe der Kreise das Vorschlagsrecht. Gemäß § 24 Abs. 3 Erftverbandsgesetz kann Mitglied des Verbandsrates nicht sein, wer Delegierte oder Delegierter in der Delegiertenversammlung ist (KTA Bertram Graf von Nesselrode). Weiterhin kommt als stellvertretendes Mitglied des Verbandsrates nur in Frage, wer beim Rhein-Kreis Neuss beruflich tätig ist oder den Organen des Rhein-Kreises Neuss angehört (§ 24 Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 und 2 Erftverbandsgesetz).