Betreff
Einführung Bürgergeld
Vorlage
50/2279/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Einführung des Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 ist eine umfangreiche Reform, insbesondere der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen durch Qualifizierung und Berufsausbildung stärker in den Fokus rückt. Die (technische) Umsetzung zum Jahreswechsel verlief für das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss reibungslos. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, hat den höheren Regelbedarf automatisch ausgezahlt bekommen. Bereits leistungsberechtigte Bürgerinnen und Bürger müssen somit keinen neuen Antrag stellen.

 

Anträge, Bescheide und Schreiben des Jobcenters werden sukzessive angepasst und auf das Bürgergeld umgestellt (§ 65 Abs.9 SGB II). Ein starker Anstieg von Neuantragsstellungen aufgrund der Bürgergeldreform ist aktuell nach Rückmeldung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss nicht feststellbar. Im Kundenreaktionsmanagement sind Stand 23.01.2023 keine Beschwerden zur Einführung des Bürgergeldes bekannt geworden.

 

Zur erfolgreichen Umsetzung der Einführung des Bürgergeldes wurden im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss umfangreiche Vorbereitungen getroffen.

 

Zur internen Kommunikation wurden Arbeitsplattformen und Arbeitsgruppen gebildet. Für die Bürgerinnen und Bürger wurde auf der Homepage des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss ein Informationsbereich eingerichtet, der stetig aktualisiert wird. Das Personal und die Bürgerinnen und Bürger werden laufend über die anstehenden Veränderungen informiert. Weiterhin sollen die Mitarbeitenden befähigt werden, die neuen gesetzlichen Grundlagen durch Schulungen und den internen Informationsaustausch effektiv und qualitativ gut umsetzen zu können. Fachliche Weisungen, Arbeitshilfen und IT-Fachverfahren wurden zum Bürgergeld zentral angepasst und weitergeleitet. Noch ausstehende Anpassungen werden zeitnah erfolgen.

 

Im Zuge der Aktualisierung der Richtlinie für Bedarfe der Unterkunft und Heizung durch den Rhein-Kreis Neuss wurden die durch die Einführung des Bürgergeldes bedingten gesetzlichen Anpassungen zum „Bedarf Wohnen“ bereits umgesetzt. Hierzu hat die Kreisverwaltung am 9. und 10. Januar 2023 eine Schulung für die Mitarbeitenden des Jobcenters und der Sozialämter der kreisangehörigen Kommunen angeboten.

 

Die Umsetzung des Bürgergelds erfolgt in zwei Phasen. In der als Anlage beigefügten Übersicht ist erkennbar, welche Regelungen zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind und welche Regelungen zum 01.07.2023 in Kraft treten.