Betreff
Sachstand Rechtskreiswechsel ukrainische Geflüchtete für den Bereich SGB II
Vorlage
50/2280/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Seit dem 1. Juni 2022 haben ukrainische Geflüchtete im Rahmen des Rechtskreiswechsels Anspruch auf Leistungen des Jobcenters. Das Betreuen von Geflüchteten aus der Ukraine war im vergangenen Jahr eine große Aufgabe der Jobcenter, die es auch im Jahr 2023 bleiben wird. Der Bestand an Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer geflüchteten Person im Jobcenter Rhein-Kreis Neuss steigt weiterhin stetig an.

 

Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit mindestens einer geflüchteten ukrainischen Person im Rhein-Kreis Neuss beträgt nach einer internen Erhebung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss im Dezember 2022 1.495 Bedarfsgemeinschaften (Juni 2022: 1.037 laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit). Stand Dezember 2022 sind 2.245 erwerbsfähige leistungsberechtigte Ukrainer/innen im Rechtskreis SGB II gemeldet worden. Hinzu kommen 930 nichterwerbsfähige Ukrainer/innen (Gesamt: 3.175). In der überwiegenden Zahl handelt es sich hierbei um Frauen und Kinder.

 

Ab dem 1. Juni 2022 lag der Fokus der Jobcenter zunächst auf der essentiellen Versorgung der Geflüchteten. Im zweiten Schritt fand eine großflächige Vermittlung in Integrations- und Sprachkurse statt, um die Basis für eine gelingende Integration legen zu können. Nach einer internen Erhebung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss befinden sich zum 31.12.2022 insgesamt 1.091 Ukrainer/innen mit SGB II-Bezug im Rhein-Kreis Neuss in einem Integrationssprachkurs. Weitere 42 Ukrainer/innen im SGB II-Bezug im Rhein-Kreis Neuss befinden sich in einer berufsbezogenen Deutschförderung nach § 45a AufenthG.

 

Die Mitarbeitenden des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss erleben sehr motivierte Menschen, deren Leben aber auch von der Frage geprägt ist, ob und wann sie wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Hierauf soll individuell in den Beratungen eingegangen werden. Unterstützung erhält das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss von lokalen Bildungsträgern, Beratungsstellen und ehrenamtlichen Organisationen. Durch die Zusammenarbeit mit den Sozialämtern und den Ausländerbehörden im Kreisgebiet soll eine zeitnahe Unterbringung in Unterkünfte oder Gastfamilien sichergestellt werden.

 

Die soziale und berufliche Integration der geflüchteten Kundinnen und Kunden steht im Jahr 2023 im Fokus der Beratungen. Am 15. November 2022 wurde in dem Zusammenhang eine erfolgreiche Jobbörse speziell für ukrainische Geflüchtete veranstaltet.