Beschlussempfehlung:
Als Vertreter(in) des Rhein-Kreises Neuss in der Gesellschafterversammlung der Segelflugplatzgesellschaft Grevenbroich mbH wird
Herr Landrat Hans-Jürgen Petrauschke
und als dessen(deren) Stellvertreter(in)
Frau / Herr
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bestellt.
Sachverhalt:
Der Rhein-Kreis Neuss ist mit einem Geschäftsanteil von 52,5 % Mehrheitsgesellschafter der Segelflugplatzgesellschaft Grevenbroich mbH. Nach § 8 Ziff. 5 des Gesellschaftsvertrages gewähren je 255 € Geschäftsanteil eine Stimme in der Gesellschafterversammlung.
Mit Beschluss des Kreistages vom 26.06.1996 wurde Herr Kreisdirektor Petrauschke als Vertreter des Gesellschafters Rhein-Kreis Neuss und Herr Ltd. KRD Ingolf Graul als Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung entsandt. Diese Funktion unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung.
Das Verfahren richtet sich nach den maßgeblichen kommunalrechtlichen Vorschriften der KrO NW i.V.m. der GO NW.
Nach der Kommentierung zu § 35 KrO NW findet das Besetzungsverfahren nach § 26, Abs. 5 u. 6 KrO NW (einheitlicher Wahlvorschlag, einstimmig, ansonsten nach Grundsätzen der Verhältniswahl) nur statt, wenn zwei oder mehr Personen zu wählen sind.
Die Nachwahl für einzelne ausgeschiedene Vertreter erfolgt nach der Vorschrift über die Einzel-Wahl nach § 35 Abs. 2 KrO NW. Durch den Hinweis auf Abs. 2 ist klargestellt, dass Einstimmigkeit nicht erforderlich ist.