Betreff
Wahl der Mitglieder des Kuratoriums im Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt Rhein-Kreis Neuss e. V. (nun)
Vorlage
68/0096/XV/2009
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag des Kreises Neuss bestellt die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums für das Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt Kreis Neuss e.V.:

Mitglieder                                                     Stellvertretende Mitglieder

1.   Landrat Hans-Jürgen Petrauschke        LKVD Norbert Clever


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3.   .........................................           .............................................


4.   .........................................           .............................................


5.   .........................................           .............................................


6.   .........................................           .............................................


7.   .........................................           .............................................


8.   .........................................           .............................................


9.   .........................................           .............................................


10. .........................................           .............................................


11. .........................................           .............................................


Sachverhalt:

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist neben den Städten Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst und Korschenbroich, den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen, der RWE Rheinland-Westfalen Netz AG, der RWE Power AG, der EGN mbH, der Hydro Aluminium Deutschland GmbH, der Kreisbauernschaft, der Kreisjägerschaft, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. und dem Naturschutzbund Deutschland e.V. Mitglied im Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt Rhein-Kreis Neuss e.V. (nun).

Vorsitzender des Gemeinschaftswerkes ist derzeit Herr LKVD Mankowsky, stellv. Vorsitzender der Leiter des Regionalzentrums Neuss der RWE AG, Herr Dr. Stürmer.

Nach § 12 der Satzung des nun besitzt der Verein ein Kuratorium. Dessen 11 Mitglieder werden nach § 20 der Satzung vom Kreistag aus seiner Mitte nach den Grundsätzen des d´Hondt´schen Verfahrens gewählt. Die Amtszeit entspricht den Wahlperioden des Kreistages.

Nach § 26 Abs. 5 der Kreisordnung i.V.m. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung muss im Kuratorium der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter des Kreises vertreten sein.

 

In der XIV. Wahlperiode gehörten dem nun-Kuratorium unter dem Vorsitz des Kreistagsabgeordneten Bäumken (Stellv. Vorsitzender: Kreistagsabgeordneter Focken) zuletzt folgende Mitglieder an:

Lfd. Nr.        Mitglied                                   Stellvertreter

1.                                Landrat Patt                      LKVD Clever

2.                                KTA Bäumken (Vors.)         KTA Brand

3.                                KTA Schnitzler                   KTA Wappenschmidt

4.                                KTA Heimanns                  KTA Wienands

5.                                KTA Berger                       KTA Heyner

6.                                KTA Prof. Dr. Goder           KTA Lohkamp

7.                                KTA Geroneit                    KTA Widdekind

8.                                KTA Focken (stv. Vors.)      KTA Hübner

9.                                KTA Rehse                       KTA Fischer

10.                            KTA Mehl                         KTA Stephan-Gellrich

11.                            KTA Dietrich                      KTA Igné

 

Mit Ablauf der XIV. Wahlperiode scheiden die Kuratoriumsmitglieder aus ihrer Funktion aus. Es ist daher die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des nun-Kuratoriums für die XIV. Wahlperiode des Kreistages erforderlich.

Der Kreistag wird um Vollzug der Wahlhandlung gebeten. Entsprechend dem Verfahren bei der Bildung von Ausschüssen kann die Wahl bei einvernehmlicher Annahme der Vorschläge der Fraktionen durch einstimmigen Beschluss erfolgen.

Der Landrat schlägt als seinen Stellvertreter i.S.d. Funktion nach § 26 Abs. 5 der Kreisordnung i.V.m. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Herrn Ltd. Kreisverwaltungsdirektor Norbert Clever, Leiter des Amtes für Umweltschutz (68) vor.