Beschlussempfehlung:
Der Kulturausschuss stimmt der Änderung der Geschäftsordnung des Medienbeirates des Rhein-Kreises Neuss zu und empfiehlt dem Kreisausschuss, der Änderung der Geschäftsordnung des Medienbeirates ebenfalls zuzustimmen.
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 08.12.2021 hatte der Kreisausschuss eine Geschäftsordnung für den Medienbeirat des Kreismedienzentrums beschlossen.
Im Zuge der Verhandlungen zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Mitarbeit von Medienberaterinnen und Medienberatern im Medienzentrum des Rhein-Kreises Neuss mit der Bezirksregierung Düsseldorf regte der zuständige Dezernent, Herr Michael Vagedes, an, diese Geschäftsordnung an zwei Stellen zu präzisieren.
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Im ersten Absatz der Präambel heißt es: „Bei der
Erfüllung dieser Aufgaben wird das Medienzentrum durch die Medienberatung NRW
unterstützt“.
Hier bat Herr Vagedes zur Klarstellung auch die Unterstützung durch
Medienberatende der Bezirksregierung Düsseldorf im Rhein-Kreis Neuss ergänzend
aufzunehmen.
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In § 1 Abs. 1 heißt es: „Medienberatung der
Bezirksregierung Düsseldorf für das Schulamt Rhein-Kreis Neuss“.
Herr Vagedes stellte klar, dass es an dieser Stelle ebenfalls „Medienberatende
der Bezirksregierung Düsseldorf im Rhein-Kreis Neuss“ heißen müsse, da die
Personen nicht dem Schulamt zugeordnet seien, sondern der Bezirksregierung.
Formal seien sie schwerpunktmäßig im Rhein-Kreis Neuss tätig, könnten aber von
ihm im gesamten Regierungsbezirk eingesetzt werden.
Diese Klarstellungen wurden dem Medienbeirat in seiner Sitzung am 19.01.2023 vorgestellt. Der entsprechenden Änderung der Geschäftsordnung des Medienbeirates des Rhein-Kreises Neuss stimmte dieser einstimmig zu. In der als Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt angehängten Fassung der Geschäftsordnung des Medienbeirates des Rhein-Kreises Neuss sind diese Klarstellungen eingearbeitet.