Betreff
Fortschreibung Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen 2022/23,
Meldung der Gruppen und Gruppenformen, der Anzahl der Plätze für U3- und Ü3-Kinder und der Betreuungszeiten gemäß §§ 24 und 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 zum 15.03.2023 an das Landesjugendamt
Vorlage
51/2337/XVII/2023
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

·                 Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des Bedarfsplans      für die Kindertageseinrichtungen zu.

·                 Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich sowie der Gemeinde Rommerskirchen und den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

·                 Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2023 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in Anlage 2 aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für Waldkindergärten zu beantragen.

Die in der Anlage 2 aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren sind die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen

o        für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1 KiBiz

o        zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz

o        zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz

o        für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem. § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.

·                 Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den Gruppenformen sowie die endgültige Meldung zum 15.03.2023 an das Landesjugendamt werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

·         Für die Kindertagespflege wird für das Kindergartenjahr 2023/24 gemäß § 24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:

 

Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze

Ort / Anzahl

KTP

U3-Plätze

U3-Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt

Jüchen

19

85

0

0

Korschenbroich

34

140

0

0

Rommerskirchen

18

77

0

0

gesamt

71

302

0

0

 


Sachverhalt:

 

A. Bedarfsplan

Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung war in den zurück liegenden Jahren enormen Veränderungen durch den demographischen Wandel, durch den U3-Ausbau ab dem Kindergartenjahr 2008/09 und durch den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege gemäß § 24 SGB VIII ab dem 01.08.2013 ausgesetzt.

Der Bedarf hat sich seit der Einführung des Kinderförderungsgesetzes gravierend verändert. Im Jahr 2008 wurde von einer Versorgungsquote von 50% für die 2-jährigen, von 35% für die 1-jährigen und von 10% für Kinder unter einem Jahr ausgegangen. Diese Quote wurde zum Kindergartenjahr 2014/15 auf 75% für die 2-jährigen, auf 30% für die 1-jährigen und auf 3% für Kinder unter einem Jahr angepasst und im Kindergartenjahr 2019/20 auf 100% für die 2-jährigen (hineinwachsender Jahrgang), 40% für die 1-jährigen und für die Kinder unter einem Jahr auf 3%. Es zeichnet sich ab, dass der Bedarf an Plätzen für 1-jährige Kinder höher liegt.

 

Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 steigt die Zahl der Kinder im Jugendamtsbezirk und damit der Bedarf an Plätzen für Kinder über drei Jahren. Seit dem Kindergartenjahr 2012/13 bis zum Kindergartenjahr 2022/23 wurden insgesamt 673 zusätzliche Plätze für Kinder über drei Jahren in Kindertageseinrichtungen eingerichtet. 

Weitere Plätze für Kinder über und unter drei Jahren sind im Rahmen von Neu- und Ausbaumaßnahmen in der Umsetzung. Zum Kindergartenjahr 2023/24 werden 620 U3-Plätze und 2320 Ü3-Plätze zur Verfügung stehen.

Im Kindergartenjahr 2022/23 konnte allen Kindern unter und über drei Jahren ein Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung gestellt werden. Dies wird voraussichtlich auch im Kindergartenjahr 2023/24 gelingen.

Als Anlage 1 liegt die Fortschreibung des Bedarfsplanes für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 2022/23 für die Städte Jüchen und Korschenbroich sowie für die Gemeinde Rommerskirchen vor.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung die Bedarfsplanung erläutern.


B. Landeszuschuss zu den Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen

Das Land gewährt dem Jugendamt auf der Grundlage einer zum 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende Kindergartenjahr vorzulegenden verbindlichen Mitteilung für jedes Kind, das in einer im Bezirk des Jugendamtes nach KiBiz geförderten Kindertageseinrichtung eines Trägers nach § 25 Abs. 1 KiBiz betreut werden soll, einen pauschalierten Zuschuss.

Gemäß § 33 Abs. 2 KiBiz wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Jugendamtes entschieden, welche der in der Anlage zu § 33 KiBiz genannten Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Die Jugendhilfeplanung ist vom Jugendhilfeausschuss zu beschließen.

Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich gem. § 33 Abs. 4 KiBiz bis zum 15. März eines Jahres Höhe und Anzahl der auf eine Einrichtung entfallenden Kindpauschalen (Kindpauschalenbudget), die dem Landesjugendamt zu melden sind. Die Kindertageseinrichtungen mit ihren Gruppenformen und der Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist der Anlage 1 (Bedarfsplanung) zu entnehmen.

Trotz der enormen Zuzüge von jungen Familien mit Kindern kann auch im Kindergartenjahr 2023/24 allen Kindern über drei Jahren aller Voraussicht nach ein Kindergartenplatz angeboten werden. Dennoch wird die gesetzliche Möglichkeit der Überbelegung (max. zwei Kinder pro Gruppe) im Verlauf des Kindergartenjahres in einigen Einrichtungen genutzt werden müssen. Der vom KiBiz in der Anlage zu § 33 vorgegebene Personalschlüssel wird dabei erfüllt. U3-Gruppen sollen grundsätzlich nicht überbelegt werden.

 

C. Antragsverfahren

Die Träger von Kindertageseinrichtungen beantragen bis zum 20.02.2023 beim Kreisjugendamt für das zum 01.08.2023 beginnende Kindergartenjahr die Mittel für

 

  • die Kindpauschalen gemäß § 36 KiBiz in Verbindung mit § 33 Abs. 2 und 4,
  • den Mietzuschuss gemäß § 34 KiBiz und
  • den Zuschuss für eingruppige Einrichtungen oder Waldkindergartengruppen gemäß
    § 35 KiBiz

 

Außerdem sind auch Angaben zu machen zum

 

  • Status als zertifiziertes Familienzentrum gemäß § 42 KiBiz und Förderung nach § 43 KiBiz,
  • Status für eine plusKITA-Einrichtung nach § 45 Abs. 1 KiBiz und andere Einrichtungen mit zusätzlichem Sprachförderbedarf,
  • Bedarf zum Landeszuschuss gem. § 46 Abs. 1-3 für die Qualifizierung in Kindertageseinrichtungen.

 

Der Antrag erfolgt nach vorgegebenem Muster über die webbasierte Anwendung KiBiz.web.

Die entsprechenden Anträge sind vom Kreisjugendamt zu prüfen und bis zum 15.03.2023 über KiBiz.web beim Landesjugendamt zu stellen.

Der aktuelle Stand der Anträge / Meldungen gemäß § 33 in Verbindung mit § 38 KiBiz an das Landesjugendamt wird dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt, da zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch keine angemessene Aussage getätigt werden kann.