Betreff
Familienbildung
Vorlage
51/2340/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Mütter, Väter, andere Erziehungsberechtigte und junge Menschen erhalten gemäß § 16 SGB VIII Leistungen, die der Förderung der Erziehung in der Familie dienen. Diese Leistungen sollen dazu beitragen, dass Erziehungsverantwortung besser wahrgenommen werden kann.

Gemäß des Prinzips der Subsidiarität beauftragt das Kreisjugendamt staatlich anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung mit dieser Aufgabe. Es handelt sich hier um die Träger der Familienbildung, die ihre Tätigkeit im Zuständigkeitsgebiet des Kreisjugendamtes wahrnehmen und nach dem Weiterbildungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen anerkannt sind:

-AWO Bildungswerk der Generationen

-familienforum edith stein

-Katholisches Forum für Erwachsenen- und Familienbildung Mönchengladbach

 

Die Förderung erfolgt gemäß den Richtlinien des Kreisjugendförderplanes 2021 bis 2025 (Punkt 6.6.1).
Es steht insgesamt ein Betrag von 46.000 € pro Jahr zur Verfügung, der bisher zum einen über geleistete Unterrichtsstunden (höchstens 6.500) und Projektmittel an die 3 Weiterbildungsträger ausgezahlt wird.

Die in 2013 zwischen Familienbildungsträgern und Kreisjugendamt vereinbarten Förderbedingungen mussten gemäß der Novellierung des Weiterbildungsgesetzes des Landes NRW zum 01.01.2022 angepasst werden. Dies wurde zum Anlass genommen, eine Neuordnung der Förderbedingungen mit den Bildungsträgern zu vereinbaren. Diese ist als Anlage beigefügt.


Inhaltlicher Schwerpunkt der neuen Vereinbarung zur Förderung der Familienbildung ist, dass die Grundförderung nun ausschließlich auf die Stellen der hauptamtlich pädagogischen Mitarbeitenden (HPM) der Einrichtungen bezogen ist. Ab dem 01.01.2023 erfolgt die Förderung in Form von Personalkostenzuschüssen für die mit hauptamtlichen pädagogischen MitarbeiterInnen besetzten Stellen für Bildungsangebote und –Projekte im Rhein-Kreis Neuss.

 

Die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses wird im regelmäßig stattfindenden Arbeitskreis Familienbildung mit dem Kreisjugendamt weiterhin einvernehmlich abgestimmt.

 

Im Jugendförderplan wurde festgelegt, dass eine regelmäßige Berichterstattung hierzu im Jugendhilfeausschuss erfolgen soll.

Im Rahmen eines Vortrages werden die vorgenannten 3 Weiterbildungsträger in der Sitzung ihre Ausgestaltung und Inhalte kurz erläutern.