Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2022)
Vorlage
51/2341/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Der Beratungsaufwand ist in der Elterngeldstelle weiterhin sehr groß. Aufgrund der Corona Pandemie fanden die persönlichen Beratungsgespräche von März 2020 bis August 2022 fast ausschließlich telefonisch oder per E-Mail und seit September 2021 auch über das Virtuelle Bürgerbüro vom Rhein-Kreis Neuss statt. Dieses Angebot wurde anfangs sehr verhalten von den Antragstellern angenommen, aber mittlerweile sind die verfügbaren Termine in den Öffnungszeiten fast immer ausgebucht. Die normale telefonische Beratung während der Sprechzeiten findet natürlich auch weiterhin statt. Auch die persönliche Vorsprache in der Elterngeldstelle ohne vorherige Terminabsprache ist seit September 2022 wieder möglich.

Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden vom 01. März 2020 bis zum 31.12.2021 Sonderregelungen im Bundeselterngeldgesetz erlassen. Diese wurden nochmals bis zum 23.09.2022 verlängert.
Im Wesentlichen handelte es sich hier um
-die Verschiebung des Elterngeldbezuges durch Eltern mit systemrelevanten Berufen
-keine Minderung des Elterngeldes bei Einkommensersatzleistungen, insbesondere Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I und Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Bis zum 31.12.2022 sind 5.792 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.960 Anträge), damit knapp weniger als im Vorjahr.
Die Zahl der Väter, die Elternzeit - und damit auch Elterngeld - in Anspruch nehmen, ist weiter gestiegen.
Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, ist von 28,87 % in 2021 auf 29,56 % in 2022 gestiegen.

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Die Widerspruchsquote liegt zurzeit bei 2,43 % (Vorjahr 2,15 %). In 2022 sind 4 Klagen (Vorjahr 3) erhoben worden.

In 2022 wurden 42.547.215,80 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben um 1.039.788,20 €.

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit in 2022 lag bei 23,49 Kalendertagen (Vorjahr 24,66); Landesdurchschnitt in 2022: 44,89 Kalendertage (Vorjahr 43,55)