Sachverhalt:
Mit Datum vom 26.01.2023 haben die
Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kreisverwaltung um
die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1.
Wie
gut ist der Internetzugang über WLAN in den vollstationären Pflegeeinrichtungen
und Wohnheimen des Rheinland Klinikums?
2.
Auf
welchem Stand gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW)
befinden sich die Einrichtungen?
3.
Gibt
es einen internetfähigen Gerätepool für virtuelle Kontaktmöglichkeiten der Bewohner*innen,
um beispielsweise mit dem sozialen Umfeld außerhalb der Einrichtung in Kontakt
zu bleiben?
4.
Wie
wird dieser Gerätepool gepflegt?
5.
Welche
Investitionen sind in die digitale Infrastruktur der Häuser vorgesehen?
Für die jeweiligen Einrichtungen ergibt sich
folgender Stand:
Pflegeheim
Herz Jesu Neuss
1.
WLAN-Zugang
ist in allen Aufenthaltsbereichen vorhanden. Jedes Zimmer verfügt über
herkömmliche Telefonanschlussdosen. Bewohnerinnen und Bewohner können eigenständig
einen Telefonvertrag/Internetvertrag mit einem Anbieter abschließen.
2.
Die
letzte Umbaumaßnahme fand 2018 statt, hierdurch wurde die erforderliche Einzelzimmerquote
erfüllt. Die Anforderungen nach dem WTG sind erfüllt.
3.
Es
gibt die Möglichkeit, per Laptop über Skype virtuell Kontakt aufzunehmen. Dies
erfolgt in Zusammenarbeit mit den Betreuungskräften.
4.
Der Bedarf wird bei den Bewohnerinnen und Bewohnern
individuell ermittelt und entsprechend von den Betreuungskräften angeboten.
5.
Die
EDV in der Verwaltung wird derzeit modernisiert. Weitere Maßnahmen sind nicht
in Planung.
Seniorenhaus
Korschenbroich
1.
Es
gibt WLAN in allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen.
2.
Datum
der Erstinbetriebnahme 1958. 2021 wurden der teilweise Neubau und die Sanierung
abgeschlossen. Die Anforderungen nach dem WTG sind erfüllt.
3.
Die
Einrichtung verfügt über Laptops und Tablets. Hiermit können die Bewohnerinnen
und Bewohner per Skype Kontakt zu ihren Angehörigen aufnehmen.
4.
Der
Gerätepool wird regelmäßig gepflegt bzw. auf dem neuesten Stand gehalten.
5.
Die
Investitionen in die digitale Infrastruktur sind im Seniorenhaus abgeschlossen,
es bestehen zurzeit keine weiteren Bedarfe.
Seniorenhaus
Lindenhof
1.
Es
gibt WLAN in allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen.
2.
Datum
der Inbetriebnahme 1996. 2016 Teilrenovierung nach Brand durchgeführt. Die
Einrichtung entspricht den Anforderungen des WTG.
3.
Die
Betreuungsassistenten haben einen Laptop. Hiermit können die Bewohnerinnen und
Bewohner per Skype Kontakt zu ihren Angehörigen aufnehmen.
4.
Der
individuelle Bedarf wird gepflegt
5.
Die
Investitionen in die digitale Infrastruktur wurden im letzten Jahr
abgeschlossen.
Mit Erlass des Ministeriums für Arbeit,
Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) vom
09.12.2022 wurden alle WTG-Behörden in NRW aufgefordert, die Erfüllung der technischen
Voraussetzungen für die Nutzung eines Internetzugangs in allen Individual- und
Gemeinschaftsbereichen aller Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und
der anbieterverantworteten Wohngemeinschaften zu aktualisieren.
Die Auswertung der vorliegenden
Informationen ergab, dass insgesamt sieben Einrichtungen die gesetzlichen
Voraussetzungen lediglich teilweise erfüllen, obwohl es sich um eine
Verpflichtung handelt, die bereits seit 2019 besteht.
Hierbei handelt es sich zudem nicht um eine
Verpflichtung, die in den baulichen Regelungen des WTG verankert ist, sondern
in § 5 WTG „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“. Somit kann sich
bzgl. dieser Anforderung nicht auf den baulichen Bestandsschutz berufen werden.
Die Corona Pandemie hat hier deutlich aufgezeigt, wie wichtig eine angemessene
technische Ausstattung in den WTG-Einrichtungen ist, um auch in solchen
Krisensituationen die sozialen Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner zu ihren
Angehörigen, Freunden und Bekannten über digitale Formate aufrechterhalten zu
können.
Daher wurden die betroffenen Einrichtungen bereits angeschrieben und gebeten, bis zum 28.02.2023 ein Konzept einzureichen, aus dem ersichtlich wird, bis wann in allen Individual- und Gemeinschaftsbereichen der jeweiligen Einrichtung die technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Internetzugangs gewährleistet werden kann.