Betreff
Digitale Infrastruktur in Pflegeeinrichtungen - Anfrage der Kreistagsfraktionen SPD und BÜNDNIS 90-DIE GRÜNEN vom 26.01.2023
Vorlage
50/2354/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Mit Datum vom 26.01.2023 haben die Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kreisverwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1.            Wie gut ist der Internetzugang über WLAN in den vollstationären Pflegeeinrichtungen und Wohnheimen des Rheinland Klinikums?

 

2.            Auf welchem Stand gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz Nordrhein-Westfalen (WTG NRW) befinden sich die Einrichtungen?

 

3.            Gibt es einen internetfähigen Gerätepool für virtuelle Kontaktmöglichkeiten der Bewohner*innen, um beispielsweise mit dem sozialen Umfeld außerhalb der Einrichtung in Kontakt zu bleiben?

 

4.            Wie wird dieser Gerätepool gepflegt?

 

5.            Welche Investitionen sind in die digitale Infrastruktur der Häuser vorgesehen?

 

Für die jeweiligen Einrichtungen ergibt sich folgender Stand:

Pflegeheim Herz Jesu Neuss

1.            WLAN-Zugang ist in allen Aufenthaltsbereichen vorhanden. Jedes Zimmer verfügt über herkömmliche Telefonanschlussdosen. Bewohnerinnen und Bewohner können eigenständig einen Telefonvertrag/Internetvertrag mit einem Anbieter abschließen.

2.            Die letzte Umbaumaßnahme fand 2018 statt, hierdurch wurde die erforderliche Einzelzimmerquote erfüllt. Die Anforderungen nach dem WTG sind erfüllt.

3.            Es gibt die Möglichkeit, per Laptop über Skype virtuell Kontakt aufzunehmen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit den Betreuungskräften.

4.            Der Bedarf wird bei den Bewohnerinnen und Bewohnern individuell ermittelt und entsprechend von den Betreuungskräften angeboten.

5.            Die EDV in der Verwaltung wird derzeit modernisiert. Weitere Maßnahmen sind nicht in Planung.

 

Seniorenhaus Korschenbroich

1.            Es gibt WLAN in allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen.

2.            Datum der Erstinbetriebnahme 1958. 2021 wurden der teilweise Neubau und die Sanierung abgeschlossen. Die Anforderungen nach dem WTG sind erfüllt.

3.            Die Einrichtung verfügt über Laptops und Tablets. Hiermit können die Bewohnerinnen und Bewohner per Skype Kontakt zu ihren Angehörigen aufnehmen.

4.            Der Gerätepool wird regelmäßig gepflegt bzw. auf dem neuesten Stand gehalten.

5.            Die Investitionen in die digitale Infrastruktur sind im Seniorenhaus abgeschlossen, es bestehen zurzeit keine weiteren Bedarfe.

 

 

Seniorenhaus Lindenhof

1.            Es gibt WLAN in allen Zimmern und Gemeinschaftsräumen.

2.            Datum der Inbetriebnahme 1996. 2016 Teilrenovierung nach Brand durchgeführt. Die Einrichtung entspricht den Anforderungen des WTG.

3.            Die Betreuungsassistenten haben einen Laptop. Hiermit können die Bewohnerinnen und Bewohner per Skype Kontakt zu ihren Angehörigen aufnehmen.

4.            Der individuelle Bedarf wird gepflegt

5.            Die Investitionen in die digitale Infrastruktur wurden im letzten Jahr abgeschlossen.

 

Mit Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) vom 09.12.2022 wurden alle WTG-Behörden in NRW aufgefordert, die Erfüllung der technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Internetzugangs in allen Individual- und Gemeinschaftsbereichen aller Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und der anbieterverantworteten Wohngemeinschaften zu aktualisieren.

Die Auswertung der vorliegenden Informationen ergab, dass insgesamt sieben Einrichtungen die gesetzlichen Voraussetzungen lediglich teilweise erfüllen, obwohl es sich um eine Verpflichtung handelt, die bereits seit 2019 besteht.

Hierbei handelt es sich zudem nicht um eine Verpflichtung, die in den baulichen Regelungen des WTG verankert ist, sondern in § 5 WTG „Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“. Somit kann sich bzgl. dieser Anforderung nicht auf den baulichen Bestandsschutz berufen werden. Die Corona Pandemie hat hier deutlich aufgezeigt, wie wichtig eine angemessene technische Ausstattung in den WTG-Einrichtungen ist, um auch in solchen Krisensituationen die sozialen Kontakte der Bewohnerinnen und Bewohner zu ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten über digitale Formate aufrechterhalten zu können.

Daher wurden die betroffenen Einrichtungen bereits angeschrieben und gebeten, bis zum 28.02.2023 ein Konzept einzureichen, aus dem ersichtlich wird, bis wann in allen Individual- und Gemeinschaftsbereichen der jeweiligen Einrichtung die technischen Voraussetzungen für die Nutzung eines Internetzugangs gewährleistet werden kann.