Betreff
Bestellung eines Schriftführers und seines Stellvertreters
Vorlage
51/0106/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt,

 

Herrn Karsten Troppenz zum Schriftführer

 

und

 

Herrn Wilfried Bodewein zum stellv. Schriftführer

 

für die Dauer der XV. Wahlperiode des Kreistages zu bestellen.


Sachverhalt:

In der vom Kreistag am 18.10.1996 beschlossenen Geschäftsordnung ist festgelegt (§ 27 der Geschäftsordnung), dass die Sitzungsniederschriften der Ausschüsse vom Ausschussvor-sitzenden und einem vom Ausschuss zu bestellenden Schriftführer zu unterzeichnen sind.

Der Schriftführer sollte zweckmäßigerweise ein Kreisbediensteter sein. Darüber hinaus ist es sinnvoll, die Bestellung des Schriftführers und seines Stellvertreters möglichst für die Dauer der Wahlperiode des Kreistages vorzunehmen.