Betreff
Änderung der Deponiegebühren
Vorlage
68/2409/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt folgende Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen:

Siebte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 29.03.2023 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

 

§ 1

§ 2 Abs. 4 Nummern 1-3 erhält folgende Fassung:

 

  1. Asbesthaltige Abfälle           99,86 Euro/Mg
  2. Dämmstoffe (Mineralfaser)  229,14 Euro/Mg
  3. Sonstige Deponieabfälle      36,22 Euro/Mg

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

 


Deponiegebühren

In seiner Sitzung am 14.12.2022 hat der Kreistag die Abfallgebühren für 2023 beschlossen (Vorlage 68/2001/XVII/2022). Die Vorlage enthielt Vorschläge für die von den kreisangehörigen Kommunen zu entrichtenden Abfallgebühren, die Deponiegebühren für Gewerbetreibende und die Entgelte für das Gewerbeschadstoffmobil. Zu den Deponiegebühren war folgende Passage in der Vorlage enthalten:

„Die Deponiegebühren für gewerbliche Anlieferungen sollen für 2023 niedriger angesetzt werden als für 2022. Der Gründe: Der Kreis hat zum 01.01.2022 die Deponiegrundstücke als Eigentümer übernommen und führt die Anlagenwerte jetzt in seiner eigenen Anlagenbuchhaltung. Das spart Unternehmerzuschläge wie Verwaltungskosten und Wagnis/Gewinn sowie die Umsatzsteuer auf die Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen. Weiterhin wurden die Unternehmerentgelte für die Betriebsführung der Deponie turnusmäßig (alle 5 Jahre) fachgutachterlich auf der Grundlage des öffentlichen Preisrechtes als Selbstkostenpreis neu ermittelt.

Die Kalkulation der Deponiegebühren zeigt die Anlage 4.

Danach ergeben sich für 2023 folgende Deponiegebühren:

 

Gebühren 2022

Gebühren 2023

Asbesthaltige Abfälle

112,59 Euro/Mg

99,86 Euro/Mg

Dämmstoffe (Mineralfaser)

297,31 Euro/Mg

229,14 Euro/Mg

Sonstige Deponieabfälle

49,48 Euro/Mg

36,22 Euro/Mg“

 

Durch ein redaktionelles Versehen wurden die vorgeschlagenen Deponiegebühren nicht in den Beschlussvorschlag übernommen. Dieser enthielt nur die neuen Gebühren für kommunale Anlieferungen und für das Gewerbeschadstoffmobil.

Die niedrigeren Deponiegebühren werden bereits seit dem 01.01.2023 erhoben, insoweit ist für die Anlieferer kein Nachteil entstanden. Es ist jedoch ein ergänzender Beschluss des Kreistags erforderlich.