Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt,
Frau/Herrn _____________________ als Mitglied in den Aufsichtsrat der Regiobahn
GmbH für die Dauer der kommenden Amtsperiode zu entsenden.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Regiobahn GmbH endet die Amtszeit des
amtierenden Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die
über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem
Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt,
wird nicht mitgerechnet.
Die
Konstituierung des derzeitigen Aufsichtsrates erfolgte in der gemeinsamen
Sitzung von Aufsichtsrat- und Gesellschafterversammlung am 18.09.2018.
Die
Neukonstituierung des Aufsichtsrates muss demnach im Anschluss an die
Entscheidung über die Entlastung des derzeitigen Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2022 in der Gesellschafterversammlung erfolgen. Vorbehaltlich der
rechtzeitigen Testierung wird die Entscheidung über die Entlastung des
Aufsichtsrates in der gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrates und der
Gesellschafterversammlung am 15.06.2023 erfolgen.
Die
Regiobahn GmbH bittet die Gesellschafter nun um schriftliche Benennung der
neuen Aufsichtsratsmitglieder.
Der
Rhein-Kreis Neuss entsendet laut § 10 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags
ein Mitglied in den Aufsichtsrat.
In
der aktuellen Amtsperiode ist der Kreistagsabgeordnete Heiner Cöllen Mitglied
des Aufsichtsrates.