Betreff
Neukonstituierung des Aufsichtsrates der Regiobahn GmbH
Vorlage
61/2450/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, Frau/Herrn _____________________ als Mitglied in den Aufsichtsrat der Regiobahn GmbH für die Dauer der kommenden Amtsperiode zu entsenden.


Sachverhalt:

Gemäß § 10 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrags der Regiobahn GmbH endet die Amtszeit des amtierenden Aufsichtsrates mit dem Beschluss der Gesellschafterversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

 

Die Konstituierung des derzeitigen Aufsichtsrates erfolgte in der gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat- und Gesellschafterversammlung am 18.09.2018.

 

Die Neukonstituierung des Aufsichtsrates muss demnach im Anschluss an die Entscheidung über die Entlastung des derzeitigen Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022 in der Gesellschafterversammlung erfolgen. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Testierung wird die Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates in der gemeinsamen Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 15.06.2023 erfolgen.

 

Die Regiobahn GmbH bittet die Gesellschafter nun um schriftliche Benennung der neuen Aufsichtsratsmitglieder.

 

Der Rhein-Kreis Neuss entsendet laut § 10 Abs. 1 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags ein Mitglied in den Aufsichtsrat.

 

In der aktuellen Amtsperiode ist der Kreistagsabgeordnete Heiner Cöllen Mitglied des Aufsichtsrates.