Betreff
Anfrage der SPD Fraktion vom 23.02.2023 zu Nachhaltigkeitskriterien bei Beschaffungen und Ausschreibungen des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
014/2464/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der SPD-Fraktion vom 23.02.2023, die als Anlage beigefügt ist, wird wie folgt Stellung genommen:

Der Rhein-Kreis Neuss legt großen Wert auf eine faire und nachhaltige Beschaffung und hat bereits im Jahr 2018 die UN-Musterresolution „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ unterzeichnet. Die Kreisverwaltung ist sich ihrer Vorbildfunktion als Behörde und öffentlicher Auftraggeber bewusst.

Zu Frage 1:

Welche Kriterien bezüglich Nachhaltigkeit und sozialer Kriterien wie Arbeitsbedingungen oder Entlohnung legt der Rhein-Kreis Neuss bei Beschaffungen und Ausschreibungen zugrunde?

Die strengen und weitreichenden Regelungen des ursprünglichen Tariftreue und Vergabegesetzes (TVgG NRW) zur Beachtung von Umwelt- und sozialen Kriterien sind zugunsten der allgemeinen vergaberechtlichen Regelungen weggefallen. Diese eröffnen jedoch ausreichend Spielraum, soziale und Umweltkriterien zu berücksichtigen.

An die Stelle der TVgG-Regelungen sind jüngst zwei Gesetze getreten, die EU-Vorgaben umsetzen, das Saubere Fahrzeuge Beschaffungsgesetz (SaubFahrzeugBeschG) sowie das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Welche Verpflichtungen sich aus diesen beiden Gesetzen konkret ergeben werden, ist noch nicht abschließend geklärt, hierzu werden noch die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erwartet.

Beispielsweise bei der Ausschreibung des Schülerspezialverkehrs werden die Fachämter und die vom Zentralen Vergabemanagement (ZVM) betreuten kreisangehörigen Kommunen jedoch bereits dahingehend beraten, die Quote der sauberen Fahrzeuge in Höhe von 38,5 % gemäß des SaubFahrzeugBeschG zu berücksichtigen.

Beim Rhein-Kreis Neuss wurde außerdem unter anderem der „Leitfaden für nachhaltige Beschaffung“ entwickelt, der Anregungen und Anhaltspunkte bezüglich Umweltkriterien für die Fachämter liefert. Ebenso wird im Vergabehandbuch des Landrates festgelegt, dass die Vergabe von Aufträgen neben rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch nach Aspekten der sozialen Gerechtigkeit, des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit erfolgt. Abweichungen hiervon sind im Ausnahmefall zu begründen und im Vergabevermerk zu dokumentieren.

Der Kreis hat sich selbst verpflichtet nur noch Kopierpapier aus 100% Altpapier zu beschaffen.

Zu Frage 2:

Wie sind diese in den entsprechenden Dienstanweisungen festgelegt? Findet eine Kontrolle der Ausschreibungstexte oder Auftragsvergaben auf Einhaltung der Kriterien statt?

Wie oben zu Frage 1 ausgeführt ist im Vergabehandbuch des Landrates festgelegt, dass die Vergabe von Aufträgen neben rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch nach Aspekten der sozialen Gerechtigkeit, des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit erfolgt. Abweichungen im Ausnahmefall sind zu begründen und im Vergabevermerk zu dokumentieren.

Umweltbezogene Kriterien werden dadurch berücksichtigt, dass

a) der Beschaffungsgegenstand bereits nach bestimmten Umwelteigenschaften wie Energieeffizienz, Langlebigkeit, voraussichtlicher Rohstoffverbrauch etc. ausgewählt wird. Hierzu können für den Auftragsgegenstand auch anerkannte Labels und Zertifikate gefordert werden, und/oder

b) gewichtete Zuschlagskriterien festgelegt und nachfolgend vom ZVM bekannt gegeben werden.

Auf entsprechende Informationsquellen zum Thema Faire und ökologische Beschaffung wird im Vergabehandbuch hingewiesen.

Ausschreibungen, die über das ZVM abgewickelt werden, werden bezüglich dieser Kriterien geprüft. Bereits im sogenannten Basisdatenvordruck, der von jedem Fachamt zusätzlich zu den Ausschreibungsunterlagen ausgefüllt an das ZVM geschickt werden muss, wird die Beachtung der Umweltkriterien abgefragt.

Darüber hinaus besuchen die Mitarbeiterinnen des ZVM regelmäßig Fortbildungen zum Thema Faire und nachhaltige Beschaffung und nutzen dazu unter anderem auch die kostenlosen Angebote der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“.

Bei Ausschreibungen bezüglich Leistungen, bei denen Holzprodukte oder Natursteine verarbeitet werden, wird der Nachweis entsprechender Zertifikate regelmäßig gefordert. Bezüglich Holzprodukte handelt es sich zum Beispiel um die Label FSC oder PEFC. Die Fachämter werden seitens des ZVM entsprechend beraten.

Bei Fahrzeugbeschaffungen wird auf das Lebenszyklusprinzip nach dem alten § 68 VgV hingewiesen, es zeigt sich jedoch, dass die neueren Beschaffungen von Fahrzeugen der Fachämter und Kommunen sich überwiegend auf E-Autos im Wege des Leasings bezogen.

Zu Frage 3:

Werden bestimmte Zertifikate oder Labels gefordert, um sicherzustellen, dass die gewünschten Kriterien entlang der gesamten Lieferkette der Produkte eingehalten werden?

Zertifikate für Holzprodukte (FSC und PEFC) werden, wie oben ausgeführt, gefordert.

Dort, wo im Baubereich Natursteine eingesetzt werden, werden entsprechende Zertifikate auch dahingehend gefordert, dass keine ausbeuterische Kinderarbeit bei der Gewinnung der Steine eingesetzt wurde.

Sofern es sich hinsichtlich des Ausschreibungs- bzw. Beschaffungsgegenstandes anbietet, werden die Fachämter auf weitere Zertifikate oder Gütezeichen hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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