Betreff
Bestellung des Kreisbrandmeisters und zwei Stellvertretern
Vorlage
32/2468/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Auf Vorschlag des Landrates bestellt der Kreistag Herrn Michael Wolff ab dem 01.04.2023 zum Kreisbrandmeister des Rhein-Kreis Neuss. Die Aufgabe wird durch Herrn Wolff im Hauptamt wahrgenommen.

 

 

Auf Vorschlag des Landrates bestellt der Kreistag Herrn Stefan Meuter und Herrn Heinz-Dieter Abels zu stellvertretenden Kreisbrandmeistern. Die Aufgabe wird durch Herrn Meuter und Herrn Abels im Ehrenamt wahrgenommen.


Sachverhalt:

 

Der frühere Kreisbrandmeister Norbert Lange hat sein Amt zum 31.12.2022 zur Verfügung gestellt und ist aus dem Dienst des Rhein-Kreis Neuss ausgeschieden. Daher ist die Bestellung eines neuen Kreisbrandmeisters erforderlich.

 

Das hierfür vorgesehene Verfahren ist in § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abschließend geregelt.

 

Demnach bestellt der Kreistag auf Vorschlag des Landrates den Kreisbrandmeister und bis zu zwei ehrenamtliche Stellvertreter. Zuvor hat der Landrat die Leiter der Feuerwehren und Berufsfeuerwehren im Kreis sowie den Bezirksbrandmeister zu der Bestellung anzuhören.

 

Der Kreistag entscheidet zugleich, ob der Kreisbrandmeister die Tätigkeit im Ehren- oder im Hauptamt wahrnimmt. Der Kreisbrandmeister und die Vertreter werden durch den Landrat ernannt.

 

Der Landrat hat im Vorfeld der Entscheidung Gespräche mit geeigneten Kräften aus den Reihen der Feuerwehren geführt. Dabei hat sich Herr Michael Wolff als der geeignetste Kandidat herausgestellt. Herr Wolff erfüllt die Voraussetzungen des § 12 Abs. 4 BHKG und verfügt über eine breite und langjährige Erfahrung in den verschiedensten Einsatzbereichen des Feuerwehrdienstes. Derzeit ist Herr Wolff im Rahmen eines Beamtenverhältnisses als Leiter der Kreisleitstelle des Rhein-Kreis Neuss eingesetzt, die organisatorisch der Abteilung 32.2 des Amtes für Sicherheit und Ordnung zugehört.

 

Entsprechend der Diskussion und Beschlussfassung der 5. Sitzung des Ausschusses für Rettungsdienst, Feuer- und Katastrophenschutz am 01.02.2023 ist beabsichtigt, nach der Ernennung des Kreisbrandmeisters eine Strukturveränderung innerhalb des Amtes für Sicherheit und Ordnung zu initiieren. Der Kreisbrandmeister soll als feuerwehrtechnischer Beamter die Funktion eines Abteilungsleiters der Abteilung 32.2 erhalten, um die fachliche Koordination und Vernetzung der Bereiche Rettungsdienst, Katastrophenschutz, Brandschutz und Kreisleitstelle inhaltlich besser ausgestalten zu können.

 

Die Bestellung zum Kreisbrandmeister soll auch unter diesem Aspekt im Hauptamt erfolgen.

 

Die Anhörung der Leiter der Feuerwehren sowie des Bezirksbrandmeisters zum Vorschlag des Landrates hat am 10.03.2023 stattgefunden. Gegen die Bestellung von Herrn Wolff wurden dabei keine Bedenken geäußert.

 

 

Für den Kreisbrandmeister sind derzeit mit Herrn Stefan Meuter und Herrn Heinz-Dieter Abels zwei ehrenamtliche Stellvertreter bestellt. Die Ernennung erfolgte gemäß den seinerzeit geltenden Bestimmungen des BHKG jeweils für 6 Jahre. Die Amtszeit von Herrn Abels endet am 30.09.2024, die Amtszeit von Herrn Meuter am 31.03.2023.

 

Nach den aktuellen Vorgaben des BHKG ist eine Befristung der Amtsdauer der ehrenamtlich tätigen Stellvertreter nicht mehr vorgesehen. Das Verfahren zur Bestellung ist analog zum oben beschrieben Vorgehen nach § 12 Abs. 2 BHKG.

 

Die Weiterbestellung von Herrn Meuter ist damit erforderlich. Vor diesem Hintergrund und der nun geltenden Rechtslage ist es zielführend, die derzeit noch befristete Ernennung von Herrn Abels in eine dauerhafte Ernennung umzuwandeln.

 

Herr Meuter und Herr Abels haben ihre Bereitschaft signalisiert, das Ehrenamt weiterhin auszuüben.

 

In der Anhörung am 10.03.2023 wurden durch die Leiter der Feuerwehren sowie durch den Bezirksbrandmeister keine Bedenken gegen eine entsprechende Ernennung vorgetragen.