Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Sachverhalt:

1.   Regionalrat

 

1.1        Sitzung des Regionalrates

 

Am 23.03.2023 fand in Düsseldorf die 92. Sitzung des Regionalrates Düsseldorf statt. Zu seiner Vorbereitung tagten am 08.03.2023 der Ausschuss für Mobilität, Umwelt und Klimaschutz (MUK), am 09.03.2023 der Ausschuss für Wirtschaft und Strukturwandel (WS), am 15.03.2023 der Ausschuss für Regionale Zusammenarbeit, Gewässerschutz, Kultur und Tourismus (RZ) und am 16.03.2023 der Planungsausschuss (PA).

 

Folgende Tagesordnungspunkte waren von besonderer Bedeutung:

 

·      Vorschlag für das Städtebauförderprogramm 2023

 

                       Die Bezirksregierung Düsseldorf legte den Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2023 vor. Insgesamt wurden 53 Förderanträge mit einem Zuwendungsvolumen i. H. v. ca. 96,975 Mio. € vorgelegt. Die Gemeinden und Städte im Zuständigkeitsbereich des Regionalrates reichten davon 33 Förderanträge mit einem beantragten Zuschussvolumen von 46,362 Mio. € ein.

 

Für das Stadterneuerungsprogramm 2023 wird eine Priorisierung der Maßnahmen in Kategorien A, B und C vorgenommen.

 

 

Aus dem Rhein-Kreis Neuss sind folgende Maßnahmen enthalten:

 

Einplanung Programm 2023

in TEUR

 

Mittelempfänger

Stadt/Gemeinde/

GV

Bezeichnung derMaßnahme/

Gebietskulisse

Förder-

priorität

zwf.

Aus-

gaben

Förderung

2023

Projekt-

beschrebung/

 

Bemerkungen

Bemerkungen/

Hinweise

Dormagen

(162004)

Lebendige Zentren, Dormagen Innenstadt

A

226

136

Gestaltungsleitfaden, Refinanzierung ISEK und Masterplan Dormagen

Innenstadt;

 

Jüchen

(162012)

Umsiedlung

Otzenrath/

Spenrath/

Holz

C

12.660

0

Planung und Er-

schließung der Umsiedlungsstandorte

Otzenrath/

Spenrath und Holz/

Umsiedlungsmaßnahmen als Folge des Braunkohletageabbaus

Garzweiler II. Das Land NRW hat in den Jahren 1997 - 2005 auf freiwilliger Basis die Förderung des sachlich gebotenen Mehraufwands übernommen, der die gesetzl. Entschädigungsleistungen übersteigt. Auf Grundlage des sog. „Inden-Modell“ erfolgte die Förderung analog der Ziff. 17.1 FRL 1998. Dieser Förderzugang ist in den FRL 2008 nicht mehr vorgesehen.

Kaarst

(162016)

Lebendige Zentren Kaarst Innenstadt

A

2.150

1.075

Erweiterung Sportanlage am Albert-Einstein-Gymnasium

Anders als beantragt wird vorgeschlagen, die Teilmaßnahme noch über die alte Gesamtmaßnahme zu fördern. Die neue Gesamtmaßnahme könnte dann zum StbFP 2024 starten.

Kaarst

(162016)

Lebendige Zentren Kaarst Innenstadt

C

310

0

Umsetzung des Wettbewerbs zur Umgestaltung der öffentlichen Flächen (Planung); Hochbau-/Investorenwettbewerb Zukunft Innenstadt, Refinanzierung ISEK

Da es sich hier um Planungsleistungen nach HOAI zur Vorbereitung der Baumaßnahme handelt, muss die Kommune in Vorleistung treten, Refinanzierung mit Beantragung der Baumaßnahme; Hochbauwettbewerb nicht bewilligungsreif

Meerbusch

(162022)

Lebendige Zentren,

Osterath - Tradition und Zukunft verbinden

A

315

158

Refinanzierung Integriertes Handlungskonzept Osterath (IHKO), Projektmanagement

 

Neuss

(162024)

Lebendige Zentren,

Sanierung östlicher

Innenstadtrand

C

1.438

0

Umgestaltung Übergang Wendersplatz zum Rennbahnpark - Entréeplatz Bürgerpark

Maßnahme steht im Bezug zur LaGA Neuss 2026. Maßnahme nicht bewilligungsreif, da aussagekräftige Entwurfsplanung und baufachliche Prüfung fehlen (Nachreichung erst für März angekündigt)

Neuss

(162024)

Wachstum und nachhaltige Erneuerung, Bahnhofsumfeld

A

805

483

Umgestaltung des Spielplatzes Jägerstraße/

Kurze Straße

Quartiersplatz

 

(Stand: 10.02.2023)

 

Der Regionalrat hat dem Programmvorschlag für das Städtebauförderprogramm 2023 einstimmig zugestimmt.

         

·      12. Änderung des Regionalplans Düsseldorf (RPD) im Gebiet der Stadt Neuss (Änderung von AFA/RGZ in ASB-GE)

 

                       Anlass für die 12. Änderung des Regionalplans Düsseldorf sind Planungsüberlegungen der Stadt Neuss eine Fläche im Stadtbezirk Morgensternsheide, die westlich der Bundesautobahn BAB 57 an der Stadtgrenze zu Kaarst liegt, planungsrechtlich neu zu fassen und einer geordneten gewerblichen Entwicklung zuzuführen, um eine langfristige gewerbliche Entwicklung als interkommunales Gewerbegebiet mit der Stadt Kaarst umzusetzen.

                      

                       In seiner Sitzung am 15.12.2022 hatte der Regionalrat die Verwaltung beauftragt, das zweite Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der Öffentlichkeit sowie den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen wurde in der Zeit vom 06.01.2023 bis einschl. 06.02.2023 Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Raumordnungsplanes gegeben. Insgesamt ergaben sich aus der durchgeführten Beteiligung keine Hinweise oder Erkenntnisse die das Ergebnis der Abwägung verändert hätten.

 

Der Regionalrat hat einstimmig den Feststellungsbeschluss gefasst.

 

·      Stellungnahme des Regionalrates Düsseldorf zur Einstellung des Bund-Länder-Programms Investitionspakt Sportstätten

 

                       Zur Sitzung des Ausschusses für Regionale Zusammenarbeit, Gewässerschutz, Kultur und Tourismus wurde eine gemeinsame Stellungnahme der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP/FW im Regionalrat zur Einstellung des Bund-Länder-Programms „Investitionspakt Sportstätten“ vorgelegt.

 

Der Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten wurde seitens des Bundes mit dem Bundeshaushalt 2023 ohne Vorankündigung eingestellt.

 

 

Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen wurden seitens des Landes über den Wegfall des Programms mit Schreiben vom 04.08.2022 informiert.

 

Der Regionalrat Düsseldorf hat sich in seiner Stellungnahme nunmehr eindeutig für die Fortführung des Bund-Länder-Programms „Investitions-pakt Sportstätten“ eingesetzt.

 

·      Regionale Flächenziele für die Windenergienutzung in NRW

 

Der Regionalrat hat eine gemeinsame Stellungnahme aller Fraktionen des Regionalrats zur geplanten Verteilung des Endwertes von mindestens 1,8 % der NRW-Landesfläche für die Windenergienutzung auf die Regionen von NRW beschlossen (Anlage).

 

·      Neue Leitentscheidung

 

Im Hinblick auf die neue Leitentscheidung hat der Regionalrat die Landesregierung aufgefordert eine Entwurfsfassung der Leitent-scheidung mit der Möglichkeit zur Stellungnahme vorzulegen (Anlage). Der Regionalrat fordert zudem einen planungsrechtlichen Rahmen zu schaffen, wonach Braunkohlenpläne eine frühzeitige und vielfältige Nutzbarmachung ermöglichen. Darüber hinaus fordert der Regionalrat die Landesregierung auf, den Entscheidungssatz 1 der Leitentscheidung 2021 „Zukunftsräume für Region und Kommunen“ dergestalt klarzustellen, dass die Regionalräte bereits jetzt die Bergbaufolgelandschaften in ihre Regionalplanung einbeziehen können.

 

 

2.   Region Köln/Bonn e. V.

 

2.1        Frühjahrsempfang der Regionen

 

Am 18. April 2023 findet im Landtag NRW der diesjährige Frühjahrsempfang der Regionen statt. Die diesjährige Veranstaltung steht unter dem Titel „Der Zukunft auf der Spur - 10 Jahre regionen.NRW“. An der Veranstaltung wird auch die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, Mona Neubauer, teilnehmen.

 

 

 

2.2        polis Convention 2023

 

Der Region Köln/Bonn e. V. ist auch auf der polis Convention 2023 vertreten. Am 26. April findet ein gemeinsamer Standempfang der Stadt Köln und des Region Köln/Bonn e. V. statt. Im Rahmen des Messeauftritts stellt der Region Köln/Bonn e. V. mit dem Agglomerationsprogramm Region Köln/Bonn e. V. ein konzeptbasiertes, räumliches Entwicklungs-programm mit strategischen Zielen auf Basis der regionalen Dachstrategien Agglomerationskonzept und Regionale Klimawandelvorsorgestrategie vor.

 

 

3.   Metropolregion Rheinland

 

3.1      7. Sitzung des Verwaltungsrates

 

Am 13.03.2022 fand eine Sondersitzung des Verwaltungsrates als Videokonferenz statt. Gegenstand der Sitzung war die Vorbereitung der Mitgliederversammlung die am 25.04.2023 beim Flughafen Mönchengladbach stattfinden wird.

 

 

  1. Abfallwirtschaftsverein Rhein-Ruhr-Wupper e. V.

 

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