Betreff
2. Tischvorlage zu TOP 5: Kreishaushalt 2023 - Beratung über den Entwurf
Vorlage
20/2514/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 4 Abs. 2 des NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) ist bis einschließlich des Haushaltsjahres 2023 bei der Aufstellung der Haushaltssatzung für das jeweilige Haushaltsjahr die Summe der auf das Haushaltsjahr infolge der COVID-19-Pandemie entfallenden Haushaltsbelastung durch Mindererträge oder Mehraufwendungen zu prognostizieren. Ebenso ist gemäß Abs. 3 mit Haushaltsbelastungen infolge des Ukraine-Krieges zu verfahren. Hierzu ist eine Gegenüberstellung des im Rahmen der Aufstellung der Haushaltssatzung erstellten Ergebnisplans mit einer Nebenrechnung für das jeweilige Haushaltsjahr vorzunehmen.

Der zu isolierende Betrag beläuft sich nach der zum 09.03.2023 vorgenommenen Prognose-Rechnung auf 551.001 € und liegt damit um 281.001 € über dem im Haushalts-Entwurf eingeplanten Betrag. Der Mehr-Betrag wird als außerordentlicher Ertrag im Ergebnisplan berücksichtigt.

Die Nebenrechnung zur Isolierung von pandemiebedingten Haushaltsbelastungen sowie der Belastungen durch den Ukraine-Krieg ist als Anlage beigefügt.