Betreff
Besetzung von Gremien der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH
Vorlage
ZS5/2516/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund Organisations- und Personalveränderungen in der Verwaltung beschließt der Kreistag in Änderung (markiert) für den Rhein-Kreis Neuss als Gesellschafter folgende Mitglieder in die Gremien der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH zu entsenden:

 

Gesellschafterversammlung

als ordentliches Mitglied:

als Vertreter:

Martin Stiller,
Dezernent für Finanzen, Ordnung und Wirtschaft

Robert Abts,
Leiter Wirtschaftsförderung / WFG Geschäftsführer

 

Aufsichtsrat

als ordentliches Mitglied:

als Vertreter:

Simon Kell, FDP

Joachim Quass, Bündnis 90/ Die Grünen

 

Beirat

als ordentliches Mitglied:

als Vertreterin:

Robert Abts, Leiter Wirtschaftsförderung / WFG Geschäftsführer

Dominik Hintzen, Wirtschaftsförderung

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Am 03.11.2016 wurde die Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH in das Handelsregister unter der Nr. HRB 78987 beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Gesellschafter sind die Landeshauptstadt Düsseldorf, der Rhein-Kreis Neuss, die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach mbH und die IHK Düsseldorf.

Der Rhein-Kreis Neuss hält 12 % (= 3.000 EUR) vom Stammkapital (25.000 EUR) der Gesellschaft. Der Gesellschafterbeitritt wurde im Kreistag am 29.06.2016 beschlossen.

Der Gesellschaftsvertrag (GV) der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH (è Anlage) sieht die Besetzung der folgenden Gremien durch die Gesellschafter vor:

-       Gesellschafterversammlung

-       Aufsichtsrat

-       Beirat

 

Die Gesellschafterversammlung (§§ 9 -11 des GV) setzt sich aus den Gesellschaftern der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH

-       Landeshauptstadt Düsseldorf

-       Rhein-Kreis Neuss und

-       Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach mbH

-       IHK Düsseldorf

 

zusammen.

Der Aufsichtsrat (§§13- 16) besteht aus neun Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Düsseldorf entsendet als Gesellschafter sieben Mitglieder, der Rhein-Kreis Neuss und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach mbH entsenden als Gesellschafter jeweils ein Mitglied.

 

Der Beirat (§ 17) besteht aus Mitliedern von Unternehmen, Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts mit besonderer Fachexpertise und Bedeutung für die Gesellschaft,

a) die von der Gesellschafterversammlung ausgewählt werden und

b) Unternehmen, Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die einen Förderbeitrag für die Gesellschaft von mindestens 20.000 EUR über einen Zeitraum von drei Jahren leisten.

 

Der Rhein-Kreis Neuss als Gebietskörperschaft (und Gesellschafter) leistet nach Kreistagsbeschluss vom 29.06.2016 den erforderlichen Mindestfinanzierungsanteil nach Buchst. b) und entsendet demnach ein Mitglied in den Beirat.

Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag in die Gremien der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH folgende Mitglieder zu entsenden: