Beschlussvorschlag:
Aufgrund Organisations- und Personalveränderungen in der Verwaltung beschließt der Kreistag in Änderung (markiert) für den Rhein-Kreis Neuss als Gesellschafter folgende Mitglieder in die Gremien der Digital Innovation Hub Düsseldorf/Rheinland GmbH zu entsenden:
Gesellschafterversammlung
als ordentliches
Mitglied: |
als Vertreter: |
Martin Stiller, |
Robert Abts, |
Aufsichtsrat
als ordentliches
Mitglied: |
als Vertreter: |
Simon Kell, FDP |
Joachim Quass,
Bündnis 90/ Die Grünen |
Beirat
als ordentliches
Mitglied: |
als Vertreterin: |
Robert Abts,
Leiter Wirtschaftsförderung / WFG Geschäftsführer |
Dominik Hintzen, Wirtschaftsförderung |
Sachverhalt:
Am
03.11.2016 wurde die Digital Innovation
Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH in das Handelsregister unter der Nr. HRB
78987 beim Amtsgericht Düsseldorf eingetragen. Gesellschafter sind die
Landeshauptstadt Düsseldorf, der Rhein-Kreis Neuss, die
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach mbH und die IHK Düsseldorf.
Der
Rhein-Kreis Neuss hält 12 % (= 3.000 EUR) vom Stammkapital (25.000 EUR) der
Gesellschaft. Der Gesellschafterbeitritt wurde im Kreistag am 29.06.2016
beschlossen.
Der
Gesellschaftsvertrag (GV) der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH
(è Anlage) sieht die Besetzung der
folgenden Gremien durch die Gesellschafter vor:
-
Gesellschafterversammlung
-
Aufsichtsrat
-
Beirat
Die
Gesellschafterversammlung (§§ 9 -11 des GV) setzt sich aus den Gesellschaftern
der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH
-
Landeshauptstadt Düsseldorf
-
Rhein-Kreis Neuss und
-
Wirtschaftsförderungsgesellschaft
Mönchengladbach mbH
-
IHK Düsseldorf
zusammen.
Der Aufsichtsrat (§§13- 16) besteht aus neun Mitgliedern. Die Landeshauptstadt Düsseldorf entsendet als Gesellschafter sieben Mitglieder, der Rhein-Kreis Neuss und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Mönchengladbach mbH entsenden als Gesellschafter jeweils ein Mitglied.
Der
Beirat (§ 17) besteht aus Mitliedern von Unternehmen, Gebietskörperschaften und
Anstalten des öffentlichen Rechts mit besonderer Fachexpertise und Bedeutung
für die Gesellschaft,
a) die von der Gesellschafterversammlung ausgewählt werden
und
b)
Unternehmen, Gebietskörperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die
einen Förderbeitrag für die Gesellschaft von mindestens 20.000 EUR über einen
Zeitraum von drei Jahren leisten.
Der
Rhein-Kreis Neuss als Gebietskörperschaft (und Gesellschafter) leistet nach
Kreistagsbeschluss vom 29.06.2016 den erforderlichen Mindestfinanzierungsanteil
nach Buchst. b) und entsendet demnach ein Mitglied in den Beirat.
Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag in die Gremien der Digital Innovation Hub Düsseldorf/ Rheinland GmbH folgende Mitglieder zu entsenden: