Beschlussempfehlung:
Der Gemeindejugendring Jüchen e.V. erhält zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 3.300,00 € für eine musisch-kulturelle Veranstaltung am 21.11.2009 zu den ungedeckten Kosten einen Zuschuss von bis zu 1.900,00 €, unter Anrechnung einer entsprechenden Zuwendung der Gemeinde Jüchen.
Haushaltsstelle/Produkt/Kostenstelle: 060.362 / 5318003
Sachverhalt:
Der Gemeindejugendring Jüchen e.V. veranstaltete 2008 zum ersten Mal ein Festival mit heimischen Nachwuchsbands unter dem Titel „Jüchen live“. Die Veranstaltung in der Peter-Bamm Halle in Hochneukirch wurde von 300 Jugendlichen besucht und wurde mit Zuschüssen aus dem Kreisjugendförderplan durchgeführt.
Am 21.11.2009 findet nun die Wiederholung unter Beteiligung von Gast-Bands aus der Partnergemeinde Leers in Frankreich statt. Es treten insgesamt 8 Nachwuchsgruppen auf. Die Bands verzichten auf ihre Gagen. Es entstehen jedoch Kosten für Beschallungs- und Lichtanlage (2.500,00 €) und für Versicherung und Werbung (800,00 €) = insgesamt 3.300,00 €.
Der Veranstalter rechnet wieder mit 300 zahlenden Besuchern (300 X 4,50 € =
1.400,00 €). Zu den Restkosten von 1.900,00 € hat die Gemeinde Jüchen eine
Ausfallbürgschaft von bis zu 1.000,00 € aus Kulturamtsmitteln übernommen.
Mit Antrag vom 14.08.2009 hat der Gemeindejugendring einen Zuschuss des Kreises abweichend von den allgemeinen Förderrichtlinien erbeten.