Sachverhalt:
Am 10.03.2023
beantragten die Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum ein
Kursangebot „Qualifizierung für Inklusionsassistenten“ für Schüler/innen mit
Behinderung wieder einzurichten.
Für Kinder und
Jugendliche mit Behinderungen kann Eingliederungshilfe in Form von
Inklusionsassistenz in Betracht kommen, sofern sie einen behinderungsbedingten
Unterstützungsbedarf im Unterricht aufweisen, der nicht von Seiten der Schule
gedeckt werden kann.
Bei den
Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten handelt es sich in der Regel
um Nicht-Fachkräfte, häufig um Studierende verschiedener pädagogischer
Fachrichtungen, Bundesfreiwilligendienstlerinnen oder
Bundesfreiweilligendienstler oder um junge Menschen, die ein freiwilliges
soziales Jahr absolvieren.
Die zu leistende
Unterstützung bezieht sich auf Aufgaben außerhalb des pädagogischen Bereichs,
da eine Inklusionsassistenz keine Lerninhalte vermitteln darf.
Beispielhafte
Aufgaben von Inklusionsassistenz:
- Assistenz bei
der Fortbewegung in der Schule
- Assistenz bei
der Nahrungsaufnahme
- Assistenz
beim Toilettengang
- Assistenz
beim An-und Ausziehen (Sportunterricht)
- Assistenz im
sozialen Umgang/Miteinander
- Übergabe des
Kindes vor und nach der Schule
- Pausen- und
Ganztagsschulbegleitung
Da es
sich bei den Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten grundsätzlich
um pädagogisch nicht vorgebildetes Personal handelt, hat der Rhein-Kreis Neuss
durchgeführt vom Edith Stein Forum und Unterstützt von der Initiative gemeinsam
leben & lernen e.V. (iggl e.V. Neuss) eine Qualifizierung für
Inklusionsassistentinnen und –assistenten angeboten.
Das
Edith-Stein Forum bietet die Qualifizierungskurse nicht mehr an.
Eine
Wiedereinführung eines solchen Kursangebotes zur Qualifizierung der
Assistentinnen und Assistenten wird aus fachlicher Sicht (Steuerkreis mit
Vertretern aus Schule, Jugendämtern, Sozialämtern der Städte, Gemeinde und des
Kreises) befürwortet.
Die
Finanzierung ist aus Mitteln der Eingliederungshilfe möglich. Da auch die
Verwaltung die Wiedereinführung beabsichtigt, sind entsprechende Mittel im
Ansatz kalkuliert.
Die
Verwaltung wird im nächsten Sozialausschuss über die weiteren Schritte
informieren.