Betreff
Antrag der Kreistagsfraktionen CDU, FDP und UWG/FW RKN/Zentrum vom 10.03.2023 zum Thema "Qualifizierung für Inklusionsassistenten"
Vorlage
050/2523/XVII/2023
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Am 10.03.2023 beantragten die Fraktionen von CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum ein Kursangebot „Qualifizierung für Inklusionsassistenten“ für Schüler/innen mit Behinderung wieder einzurichten.

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen kann Eingliederungshilfe in Form von Inklusionsassistenz in Betracht kommen, sofern sie einen behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf im Unterricht aufweisen, der nicht von Seiten der Schule gedeckt werden kann.

Bei den Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten handelt es sich in der Regel um Nicht-Fachkräfte, häufig um Studierende verschiedener pädagogischer Fachrichtungen, Bundesfreiwilligendienstlerinnen oder Bundesfreiweilligendienstler oder um junge Menschen, die ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren.

Die zu leistende Unterstützung bezieht sich auf Aufgaben außerhalb des pädagogischen Bereichs, da eine Inklusionsassistenz keine Lerninhalte vermitteln darf.

Beispielhafte Aufgaben von Inklusionsassistenz:

  • Assistenz bei der Fortbewegung in der Schule
  • Assistenz bei der Nahrungsaufnahme
  • Assistenz beim Toilettengang
  • Assistenz beim An-und Ausziehen (Sportunterricht)
  • Assistenz im sozialen Umgang/Miteinander
  • Übergabe des Kindes vor und nach der Schule
  • Pausen- und Ganztagsschulbegleitung

 

Da es sich bei den Inklusionsassistentinnen und Inklusionsassistenten grundsätzlich um pädagogisch nicht vorgebildetes Personal handelt, hat der Rhein-Kreis Neuss durchgeführt vom Edith Stein Forum und Unterstützt von der Initiative gemeinsam leben & lernen e.V. (iggl e.V. Neuss) eine Qualifizierung für Inklusionsassistentinnen und –assistenten angeboten.

 

Das Edith-Stein Forum bietet die Qualifizierungskurse nicht mehr an.

 

Eine Wiedereinführung eines solchen Kursangebotes zur Qualifizierung der Assistentinnen und Assistenten wird aus fachlicher Sicht (Steuerkreis mit Vertretern aus Schule, Jugendämtern, Sozialämtern der Städte, Gemeinde und des Kreises) befürwortet.

 

Die Finanzierung ist aus Mitteln der Eingliederungshilfe möglich. Da auch die Verwaltung die Wiedereinführung beabsichtigt, sind entsprechende Mittel im Ansatz kalkuliert. 

 

Die Verwaltung wird im nächsten Sozialausschuss über die weiteren Schritte informieren.