Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage und die Ausführungen der ARGE zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Kinderarmut bezeichnet die Armut von Personen eines vorgegebenen Altersrahmens; definiert im Allgemeinen als: Kinder ab Geburt und Jugendliche bis 18 Jahre.
Kinderarmut kann auf verschiedene Arten berechnet werden, wobei normative Komponenten immer eine Rolle spielen. Kinderarmut wird weiterhin als Ursache der Unterversorgung in wichtigen Lebensbereichen wie Wohnen oder Ernährung verantwortlich gemacht. Tatsächlich ist dies für einige Industrieländer zu bestätigen. Kinderarmut kann zu eingeschränkten Entwicklungschancen und schlechteren Bildungschancen bei der betroffenen Kindern führen. Ob Kinderarmut Konsequenzen hat und welche, hängt immer noch von einer Reihe weiterer Faktoren ab. In Industrieländern diskutiert man eine Reihe von Gegenmaßnahmen gegen Kinderarmut und ihre Auswirkungen. Einige davon erwiesen sich als erfolgreich, andere nicht.
Da existenzgefährdende, absolute Armut in industrialisierten Gesellschaften selten ist, wird Kinderarmut in den Industrieländern als materielle, relative Armut gemessen: Kinder gelten als arm, wenn sie in Haushalten leben, deren Einkommen unterhalb einer relativen Armutsgrenze liegt. Diese Grenze wird unterschiedlich definiert – oft bei 50 % und 60 % des Medians vom jeweiligen gewichteten Nettoäquivalenzeinkommen eines Landes angesetzt; vielfach wird der Durchschnitt anstelle des Medians verwendet (Quelle: Wikipedia – OECD – Unicef)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben den in Anlage I beigefügten Antrag zur Kinderarmut im Jugendamtsbezirk des Rhein-Kreises Neuss gestellt.
In der Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschusses mit kreisweiter Zuständigkeit vom 06.12.2007 wurde das Thema „Kinderarmut“ bereits ausführlich beraten.
Die aktuellen Zahlen der Bedarfsgemeinschaften (SGB II) sind in Anlage II dargerstellt.
Für die Stadt Korschenbroich und die Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen bietet es sich an, die Gesamtzahl der Jugendlichen unter 18 mit der Anzahl der SGB II-Bezieher der gleichen Altersgruppe zu vergleichen.
Datenquelle ist hier die www.Landesdatenbank.nrw.de:
Gesamtbevölkerung Stand 31.12.2008:
SGB II-Bezieher Stand Juni 2008 |
SGB II-Bezieher Stand Juni 2009 |
||||||
|
|
unter 18 |
Anteil |
|
|
unter 18 |
Anteil |
RKN |
78.776 |
10.328 |
13,11 % |
RKN |
|
9.930 |
12,61 % |
Jüchen |
4.040 |
407 |
10,07 % |
Jüchen |
|
384 |
9,50 % |
Kobro |
5.788 |
353 |
6,10 % |
Kobro |
|
329 |
5,68 % |
Roki |
2.383 |
117 |
4,91 % |
Roki |
|
119 |
4,99 % |
Man sieht hier eine unterdurchschnittliche Betroffenheit und einen positiven Trend
Entwicklung Leistungsempfänger Alleinerziehende:
|
September 2007 |
September 2009 |
Rhein-Kreis Neuss |
3.204 |
3.105 |
Jüchen |
127 |
119 |
Korschenbroich |
127 |
116 |
Rommerskirchen |
43 |
37 |
Entwicklung Leistungsempfänger Ausländer:
|
ausländische Einwohner |
Anteil |
SGB II-Empfänger |
Anteil an Leistungsbeziehern |
RKN |
44.583 |
10,05 % |
7.282 |
24,5 % |
Jüchen |
1.432 |
4,31 % |
162 |
15,7 % |
Kobro |
1.157 |
5,09 % |
110 |
9 ,0% |
Jüchen |
702 |
5,42 % |
38 |
10,0 % |
Aktuelle Zahlen liegen zur Zeit nicht vor.
Ein
Vertreter der ARGE Rhein-Kreis Neuss wird dem Ausschuss für Fragen und
Antworten zur Verfügung stehen.
Unabhängig von den vorgenannten Zahlen der ARGE erbringt das Jugendamt des
Rhein-Kreises Neuss vielfältige Leistungen für bedürftige Familien.
Nachfolgend einige Beispiele:
· Begrüßungspaket für Neugeborene durch Fachkräfte des Jugendamtes
·
der Besuch eines Kindergartens/einer
Tagespflegestelle ist für Familien mit einem Einkommen
unter 15.000,000 € jährlich frei
Geschwisterkinder sind
grundsätzlich einkommensunabhängig von den vorgenannten Beiträgen befreit
· alle Hilfen zur Erziehung sind für bedürftige Familien im Regelfall kostenfrei
· insbesondere alleinerziehende werden durch die Leistungen des Unterhaltsvorschussgesetzes finanziell unterstützt
· die Leistungen der Erziehungs-, Lebens- und Schuldnerberatungsstellen sind ebenfalls kostenfrei
· zur Abfederung sozialer Härtefälle für den Besuch der offenen Ganztagsgrundschulen werden die Träger der OGS durch das Jugendamt mit 400,00 € jährlich unterstützt
· die Leistungen und Vergünstigungen der Familienkarte werden von einkommensschwachen Familien gerne angenommen
· der Sonderfonds des Kreises „Schwangere in Not“ wird einzelfallbezogen in Abstimmung mit den anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen unbürokratisch verwendet
· die Angebote der Familienbildung können ebenfalls überwiegend kostenfrei oder mit stark reduzierten Preisen wahrgenommen werden
·
zur Teilnahme an Maßnahmen der Jugendarbeit
(Jugendpflegefahrten / Jugendkulturveranstaltungen
etc.) kann für bedürftige Teilnehmer ein Zuschuss bis zum dreifachen Regelsatz ausgezahlt werden
Darüber hinaus werden zahlreiche Leistungen im Bereich Schule und Kultur, aber
auch „Kein Kind ohne Mahlzeit“ oder das „Elterngeld“ aus Landes- und
Bundesmittel zur Verfügung gestellt.