Betreff
Kreishaushalt 2023: Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
Vorlage
20/2569/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreistag beschließt die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen im Finanzausschuss sowie der in der Anlage dargestellten weiteren Veränderungen aufgrund des § 53 KrO NRW und der §§ 75 ff. GO NRW.

 


Sachverhalt:

 

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2023 beraten.

Dem Finanzausschuss lag der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und den weiteren Anlagen in der Fassung des Veränderungsnachweises vom 08.02.2023 vor, mit dem Vorschlag, den Hebesatz der Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 auf 31,5 v.H. festzusetzen.

 

Nach Abschluss der Beratungen verbleibt im Ergebnisplan für das Haushaltsjahr 2023 ein Fehlbedarf i.H.v. – 4.200.000 €.  Die Verpflichtung des § 75 GO NRW zum Haushaltsausgleich gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan und der Fehlbetrag in der Ergebnisrechnung durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden können. Da dies der Fall ist, verbleibt es bei dem im Haushaltsentwurf einschließlich Veränderungsnachweis ermittelten Kreisumlage-Hebesatz von 31,5 v.H.

 

Bezüglich weiterer Einzelheiten wird auf die Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses verwiesen.