Sachverhalt:
Gemäß § 41 Abs. 5 der
Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung
des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben
Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den
kreisangehörigen Gemeinden bestellt werden. Diese sind vom
Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.
Folgende Verpflichtungsformel,
zu der die Mitglieder des Ausschusses für Innovation, Digitalisierung und
Standortmarketing durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden,
wird empfohlen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde (So wahr mir Gott helfe).“