Beschlussempfehlung:
Der Sportausschuss begrüßt weiterhin die Planungen
zum Bau eines Wildwasserparks in Dormagen. Unter der Voraussetzung eines
gleichlautenden politischen Beschlusses der Stadt Dormagen stimmt der
Sportausschuss der Beauftragung der Vorplanung (LP II) zu.
Die Vorplanung wird anschließend den jeweiligen
politischen Gremien zur Entscheidung über den Fortgang des Projektes
vorgestellt.
Bei positiver Beschlusslage wird anschließend die
Entwurfsplanung (LP III) beauftragt.
Die nicht förderfähigen Kosten der weiteren
Planung, als auch der verbleibende kommunale
Eigenanteil sind von der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss zu gleichen Teilen zu tragen. Des Weiteren stimmt er einer entsprechenden Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung zu.
Sachverhalt:
Die
fertiggestellte Konzeptstudie wurde dem Kreissportausschuss und dem
Sportausschuss der Stadt Dormagen in einer gemeinsamen Infoveranstaltung am 06.
Februar vorgestellt.
Der
Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat in seiner Sitzung am
17. März die Aufnahme des WWP Dormagen in die Liste der förderfähigen Projekte
durch Strukturwandelmittel beschlossen. Dies bedeutet, dass in einem ersten
Schritt die bis einschließlich 2026 anfallenden Planungskosten (einschließlich
Entwurfsplanung und Gutachten) bereits jetzt förderfähig sind. Laut Auskunft
der Staatskanzlei NRW ist mit einer Förderquote von 80% zu rechnen. Das genaue
Prozedere wird in Kürze mit der Staatskanzlei und der zuständigen
Bezirksregierung Köln erörtert.
Die
vier Vorgutachten zu den Themen Gewässerschutz, Verkehr, Lärmschutz und
Hydrologie liegen zwischenzeitlich vor. Sie werden in der Sitzung vorgestellt.
Die
derzeitige Kooperationsvereinbarung ist mit Vorlage der Konzeptstudie und der
Vorgutachten erfüllt. Die Fortführung des Projektes und die Fortschreibung der
Kooperationsvereinbarung bedürfen entsprechender politischer Beschlüsse.
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
ca. --,-- € |
Auszahlungen/Aufwendungen |
ca. --,-- € |
personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand) |
ja/nein |
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |