Betreff
Wildwasserpark Dormagen
Vorlage
52/2620/XVII/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Sportausschuss begrüßt weiterhin die Planungen zum Bau eines Wildwasserparks in Dormagen. Unter der Voraussetzung eines gleichlautenden politischen Beschlusses der Stadt Dormagen stimmt der Sportausschuss der Beauftragung der Vorplanung (LP II) zu.

Die Vorplanung wird anschließend den jeweiligen politischen Gremien zur Entscheidung über den Fortgang des Projektes vorgestellt.

Bei positiver Beschlusslage wird anschließend die Entwurfsplanung (LP III) beauftragt.

Die nicht förderfähigen Kosten der weiteren Planung, als auch der verbleibende kommunale

Eigenanteil sind von der Stadt Dormagen und dem Rhein-Kreis Neuss zu gleichen Teilen zu tragen. Des Weiteren stimmt er einer entsprechenden Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung zu.

 


Sachverhalt:

Die fertiggestellte Konzeptstudie wurde dem Kreissportausschuss und dem Sportausschuss der Stadt Dormagen in einer gemeinsamen Infoveranstaltung am 06. Februar vorgestellt.

Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier hat in seiner Sitzung am 17. März die Aufnahme des WWP Dormagen in die Liste der förderfähigen Projekte durch Strukturwandelmittel beschlossen. Dies bedeutet, dass in einem ersten Schritt die bis einschließlich 2026 anfallenden Planungskosten (einschließlich Entwurfsplanung und Gutachten) bereits jetzt förderfähig sind. Laut Auskunft der Staatskanzlei NRW ist mit einer Förderquote von 80% zu rechnen. Das genaue Prozedere wird in Kürze mit der Staatskanzlei und der zuständigen Bezirksregierung Köln erörtert.

Die vier Vorgutachten zu den Themen Gewässerschutz, Verkehr, Lärmschutz und Hydrologie liegen zwischenzeitlich vor. Sie werden in der Sitzung vorgestellt.

 

Die derzeitige Kooperationsvereinbarung ist mit Vorlage der Konzeptstudie und der Vorgutachten erfüllt. Die Fortführung des Projektes und die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung bedürfen entsprechender politischer Beschlüsse.

 

 

 

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. --,-- €

Auszahlungen/Aufwendungen

ca. --,-- €

personalwirtschaftliche Auswirkungen (zusätzlicher Personalaufwand)

ja/nein

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre

(Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. --,-- €