Betreff
Lückenschlüsse im Radwegenetz der Gemeinde Jüchen an klassifizierten Straßen
Vorlage
66/0133/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Radwegmaßnahme unter dem Arbeitstitel K 21 Radweg von Hochneukirch bis zur Kreisgrenze im Rahmen der nächsten Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms für die Jahre 2011 – 2015 in den Anhang aufzunehmen.


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 28.07.2009 (siehe beigefügte Anlage 4) hat die Gemeinde Jüchen angeregt, die Möglichkeit der Lückenschlüsse der beiden Radwege im Bereich der Kreisstraßen K 13 Stessen in Richtung L 32 über Rath nach Neuenhoven und K 21 Hochneukirch/Wickrather Straße nach Wickrathberg / Hochneukircher Weg zu prüfen und ggf. zu beseitigen.

Die Verwaltung nimmt zu den beiden vorgenannten Radwegmaßnahmen K 13 von Stessen nach Neuenhoven und Radweg K 21 von Hochneukirch nach Wickrathberg bis zur westlichen Kreisgrenze zur Stadt Mönchengladbach nach eingehender Prüfung im Einzelnen wie folgt Stellung:

 

Der Radweg entlang der K 13 zwischen Stessen über Rath bis zur L 32 nach Neuenhoven ist im Radverkehrskonzept des Kreises aufgrund verschiedener Kriterien wie z. B. Verkehrsstärke <500 [Kfz/24h], Radverkehrsstärke <50 [Rad/24h], Unfallgeschehen, etc. bewertet worden. Der Radweg weist in der abschließenden Bewertung der potentiellen Radwegnetze kein Radverkehrspotenzial auf. Die Notwendigkeit dieses Radweges wird von Seiten der Verwaltung somit zurzeit nicht gesehen.

 

Für die Netzlücke im Radwegenetz an der K 21 von Hochneukirch nach Wickrathberg wird hingegen nach dem Radverkehrkonzept des Kreises ein theoretisches Radverkehrspotential für fehlende Radverkehrsanlagen ermittelt. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, dass die Gemeinde Jüchen das Anliegen auch an die Stadt Mönchengladbach heranträgt, um den Lückenschluss im Radwegenetz nicht an der Kreisgrenze enden zu lassen. Denn als Fortführung des Radweges bis nach Wickrathberg stellt diese Maßnahme eine wirkliche Verbesserung im Radwegenetz mit einem eigenen Verkehrswert dar.

 

Demzufolge schlägt die Verwaltung dem Ausschuss vor, dass die Maßnahme unter dem Arbeitstitel K 21 Radweg von Hochneukirch bis zur Kreisgrenze bei der Fortschreibung des Kreisstraßenbauprogramms im Frühjahr 2010 in den Anhang aufgenommen wird.