Betreff
Vereinbarung mit der Gemeinde Rommerskirchen zwecks Überlassung von Räumen für die offene Jugendarbeit in Rommerskirchen-Hoeninen
Vorlage
51/0135/XV/2009
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem vorgelegten Mietvertrag zwischen der Gemeinde Rommerskirchen und dem Kreisjugendamt zur Überlassung der Jugendräume im Souterrain des Kindergartengebäudes Stephanusstraße 13 in Rommerskirchen-Hoeningen zu.

 

Produkt: 060.362;Haushalts-/ Kostenstelle: 5318009

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Rommerskirchen hat von der Kirchengemeinde St. Stephanus Hoeningen das ehemalige Pfarrzentrum erworben und betreibt dort (Erdgeschoss) einen Kindergarten. In den Souterrainräumen standen seit jeher auch Räume für die Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen zur Verfügung. Die Gemeinde als neue Eigentümerin hat auch diese Räume völlig instand setzen lassen und mit eigenen Sanitärräumen und mit einem separaten Eingang

- unabhängig vom Eingang in den Kindergarten - versehen.

Die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen in den Jugendräumen wurden laut Beschluss des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 mit einem Zuschuss von 21.300,00€ (50% der veranschlagten Gesamtkosten) gefördert.

Die Arbeiten sind fertig gestellt. Es ist ein völlig neues Angebot der Offenen Jugendarbeit aufzubauen. Der ehemals dort aktive kirchliche Jugendverband bietet zwar Ferienveranstaltungen wie z.B. die jährliche Ortsranderholung an, kann jedoch zurzeit nicht ein kontinuierliches Öffnungsprogramm sicherstellen. Die Gemeinde Rommerskirchen ist daher an das Kreisjugendamt herangetreten, um auch in Hoeningen regelmäßige Öffnungszeiten im Rahmen der Offenen Jugendarbeit zu gewährleisten. Das Jugendamt beabsichtigt, die Arbeit in den Räumen zunächst über ein mobiles, aufsuchendes Angebot aufzubauen. Eine erste Kontaktaufnahme zu Jugendlichen aus Hoeningen und der Umgebung hat bereits stattgefunden.

Die Gemeinde Rommerskirchen wird die Räume (ca. 120 qm) mietfrei überlassen, jedoch gegen Erstattung anteiliger Kosten für die Unterhaltung (Energie, Wasser, Reinigung etc.). Die Gemeinde hat dafür den beigefügten Entwurf eines Mietvertrages vorgelegt. (Anlage III)

Es wird von einem Kostenbeitrag des Jugendamtes in Höhe von 1.800,00 € jährlich ausgegangen. Dies entspricht dem Pauschalförderbetrag, den jeder Träger einer

ehrenamtlich geführten Einrichtung  („Teiloffene Tür“) auch erhält.

Angestrebt wird eine Öffnungszeit von 6 Stunden wöchentlich in der Verantwortung und durch Personal des Jugendamtes.  Dies ist erweiterungsfähig, soweit sich aus Hoeningen wieder eine Betreuergruppe eines freien Trägers formiert, die zur Übernahme weiterer, regelmäßiger Öffnungszeiten in der Lage ist. Eine derartige Option ist ausdrücklich im Mietvertrag enthalten.