Sachverhalt:
Die Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN haben mit Datum vom 27.03.2023 die als Anlage beigefügte Anfrage zur Nutzung des Förderbereichs
„Zukunftsfähige Kohleregionen“ des Just Transition Fund (JTF)“ gestellt. Die
Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
Zu 1.: Gibt
es bereits Planungen und Vorhaben, die mit den JTF unterstützt werden bzw.
werden können?
Mit dem neu aufgelegten Just Transition Fund
(kurz JTF, zu dt. „Fonds für den gerechten Übergang“), welcher am 24.06.2021 in
Kraft getreten ist, sollen die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen
Folgen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abgefedert und die
Umstellung in den vom Wandel besonders betroffenen Gebieten unterstützt werden.
Der JTF wird in Nordrhein-Westfalen über das
ESF[1]- und EFRE-Programm[2] umgesetzt. Der Rhein-Kreis
Neuss gehört dabei in beiden Förderlinien zur Fördergebietskulisse.
Im EFRE-Programm liegt der Schwerpunkt auf
den Themen Innovationsprozesse und Technologietransfer in KMU, Gründungs- und
Technologiezentren, Aus- und Weiterbildungszentren sowie Flächenrenaturierung.
Als erste Maßnahme wurden die sogenannten Zukunftsgutscheine etabliert, über
welche kleine und mittlere Unternehmen eine Förderung zur Umstellung ihrer Geschäftsprozesse
erhalten können.
Der Programmteil des ESF soll dabei
ergänzend zu den genannten Themenfeldern insbesondere im Bereich der
beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung, Umschulung und bei
berufsvorbereitenden Maßnahmen wirken. Auch hier richten sich die
Förderangebote zum jetzigen Zeitpunkt noch hauptsächlich an kleine und mittlere
Unternehmen.
Weitere Förderrichtlinien und Aufrufe in den
oben genannten Förderschwerpunkten sind geplant. Da die bisher veröffentlichten
Förderrichtlinien bzw. -aufrufe im EFRE und ESF keine Antragsberechtigung für
den Rhein-Kreis Neuss vorsehen und die Ausgestaltung zukünftiger Förderaufrufe
derzeit noch nicht absehbar ist, können zum jetzigen Zeitpunkt keine potentiellen
Vorhaben genannt werden.
Zu 2.: Welche
Förderbestimmungen sind bei der Antragstellung zu beachten und welche
Fördersätze sind vorgesehen?
Im
Fokus der bisherigen Förderangebote, insbesondere der Zukunftsgutscheine,
stehen kleine und mittlere Unternehmen, welche entweder entlang der
Wertschöpfungsketten direkt vom Kohleausstieg betroffen sind oder aber
Maßnahmen planen, die zur Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie
zu Innovationen und Digitalisierung einen Beitrag leisten und auf diese Weise
zur Erschließung neuer Absatz- und Vertriebsmöglichkeiten beitragen können. Im
ESF-Programmteil werden insbesondere Maßnahmen für von dieser Transformation
betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert.
Die
genauen Fördersätze sowie Förderbedingungen variieren je nach Programmlinie. Es
ist daher an dieser Stelle nicht möglich, generelle Aussagen zu treffen.
Für
genauere Informationen, insbesondere zum EFRE-Programmteil wird daher auf die
Informationsseite der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH (siehe https://www.rheinisches-revier.de/wie/foerderung/zukunftsgutscheine/)
verwiesen.
Für
den Programmteil des ESF finden sich detaillierte Informationen zudem auf der
Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (siehe: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-just-transition-fund).
Wie
dargestellt, ist für die folgenden Jahre der Erlass weiterer spezifischer
Förderrichtlinien und Aufrufe in bestehenden Förderprogrammen geplant.
Zukünftige Förderbestimmungen sind daher noch nicht vorherzusehen.
Zu 3.: Wer
kann die KMU bei einer Antragstellung beraten und unterstützen? (Gerade kleine
und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe sind bei den Antragsverfahren
auf Unterstützung z.B. durch die Wirtschafts-förderungseinrichtungen der
Kommunen und des Kreises bzw. der Kammern, angewiesen)
Im Rahmen der Zukunftsgutscheine sind
umfangreiche Beratungsmaßnahmen vorgesehen. Bei den Industrie- und
Handelskammern im Rheinischen Revier wurden sogenannte Zukunftsscouts
eingerichtet, welche zu den einzelnen Fördermaßnahmen informieren und im
Bereich der Zukunftsgutscheine als Lotsen agieren sollen. Für den Rhein-Kreis
Neuss ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig.
Konkrete Programmberatungen für alle
Interessenten - so auch für die Unternehmen - bietet der Projektträger Jülich
wie auch bisher in den EFRE Förderaufrufen der Innovationsförderagentur NRW
(IN.NRW) an.
Die Wirtschaftsförderung des Kreises weist
die hiesigen Unternehmen regelmäßig über digitale Kommunikationskanäle auf
Förderangebote, so auch Fördermöglichkeiten im Rahmen des JTF, hin. Erstmals
erfolgte hierfür eine Information im Wirtschaftsnewsletter für den Monat Januar
2023, eine Wiederholung ist für den Monat April geplant. Darüber hinaus werden
entsprechende Informationsangebote regelmäßig auf den Social Media Kanälen der
Wirtschaftsförderung bei LinkedIn und Facebook publiziert.
Eine fördertechnische Beratung erfolgt zudem
bei der für die Bewilligung zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf.
Zu 4.: Welche Maßnahmen der akademischen und
beruflichen Bildung könnten aus dem JTF im RKN unterstützt werden? Gibt es
hierzu bereits Planungen?
Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage
1 und Frage 2 verwiesen. Neben den bereits genannten verfügbaren
Unterstützungsmöglichkeiten, befinden sich weitere Maßnahmen, insbesondere im
Bereich Bildung und Weiterbildung derzeit in Vorbereitung. Da auch hier noch keine
Fördervoraussetzungen bekannt sind, können zum jetzigen Zeitpunkt keine
exemplarischen Vorhaben genannt werden.