Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Nutzung des Förderbereichs "Zukunftsfähige Kohleregionen" des Just Transition Fund (JTF) im Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
ZS 6/2686/XVII/2023
Art
Anfrage

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben mit Datum vom 27.03.2023 die als Anlage beigefügte Anfrage zur Nutzung des Förderbereichs „Zukunftsfähige Kohleregionen“ des Just Transition Fund (JTF)“ gestellt. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Zu 1.:    Gibt es bereits Planungen und Vorhaben, die mit den JTF unterstützt werden bzw. werden können?

 

Mit dem neu aufgelegten Just Transition Fund (kurz JTF, zu dt. „Fonds für den gerechten Übergang“), welcher am 24.06.2021 in Kraft getreten ist, sollen die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Folgen des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft abgefedert und die Umstellung in den vom Wandel besonders betroffenen Gebieten unterstützt werden.

 

Der JTF wird in Nordrhein-Westfalen über das ESF[1]- und EFRE-Programm[2] umgesetzt. Der Rhein-Kreis Neuss gehört dabei in beiden Förderlinien zur Fördergebietskulisse.

 

Im EFRE-Programm liegt der Schwerpunkt auf den Themen Innovationsprozesse und Technologietransfer in KMU, Gründungs- und Technologiezentren, Aus- und Weiterbildungszentren sowie Flächenrenaturierung. Als erste Maßnahme wurden die sogenannten Zukunftsgutscheine etabliert, über welche kleine und mittlere Unternehmen eine Förderung zur Umstellung ihrer Geschäftsprozesse erhalten können.

 

Der Programmteil des ESF soll dabei ergänzend zu den genannten Themenfeldern insbesondere im Bereich der beruflichen Aus-, Weiter- und Fortbildung, Umschulung und bei berufsvorbereitenden Maßnahmen wirken. Auch hier richten sich die Förderangebote zum jetzigen Zeitpunkt noch hauptsächlich an kleine und mittlere Unternehmen.

 

Weitere Förderrichtlinien und Aufrufe in den oben genannten Förderschwerpunkten sind geplant. Da die bisher veröffentlichten Förderrichtlinien bzw. -aufrufe im EFRE und ESF keine Antragsberechtigung für den Rhein-Kreis Neuss vorsehen und die Ausgestaltung zukünftiger Förderaufrufe derzeit noch nicht absehbar ist, können zum jetzigen Zeitpunkt keine potentiellen Vorhaben genannt werden.

 

Zu 2.:    Welche Förderbestimmungen sind bei der Antragstellung zu beachten und welche Fördersätze sind vorgesehen?

 

Im Fokus der bisherigen Förderangebote, insbesondere der Zukunftsgutscheine, stehen kleine und mittlere Unternehmen, welche entweder entlang der Wertschöpfungsketten direkt vom Kohleausstieg betroffen sind oder aber Maßnahmen planen, die zur Umsetzung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie zu Innovationen und Digitalisierung einen Beitrag leisten und auf diese Weise zur Erschließung neuer Absatz- und Vertriebsmöglichkeiten beitragen können. Im ESF-Programmteil werden insbesondere Maßnahmen für von dieser Transformation betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gefördert.

 

Die genauen Fördersätze sowie Förderbedingungen variieren je nach Programmlinie. Es ist daher an dieser Stelle nicht möglich, generelle Aussagen zu treffen.

Für genauere Informationen, insbesondere zum EFRE-Programmteil wird daher auf die Informationsseite der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH (siehe https://www.rheinisches-revier.de/wie/foerderung/zukunftsgutscheine/) verwiesen.

Für den Programmteil des ESF finden sich detaillierte Informationen zudem auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (siehe: https://www.mags.nrw/esf-2021-2027-just-transition-fund).

 

Wie dargestellt, ist für die folgenden Jahre der Erlass weiterer spezifischer Förderrichtlinien und Aufrufe in bestehenden Förderprogrammen geplant. Zukünftige Förderbestimmungen sind daher noch nicht vorherzusehen.

 

Zu 3.:    Wer kann die KMU bei einer Antragstellung beraten und unterstützen? (Gerade kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe sind bei den Antragsverfahren auf Unterstützung z.B. durch die Wirtschafts-förderungseinrichtungen der Kommunen und des Kreises bzw. der Kammern, angewiesen)

             

Im Rahmen der Zukunftsgutscheine sind umfangreiche Beratungsmaßnahmen vorgesehen. Bei den Industrie- und Handelskammern im Rheinischen Revier wurden sogenannte Zukunftsscouts eingerichtet, welche zu den einzelnen Fördermaßnahmen informieren und im Bereich der Zukunftsgutscheine als Lotsen agieren sollen. Für den Rhein-Kreis Neuss ist die IHK Mittlerer Niederrhein zuständig.

 

Konkrete Programmberatungen für alle Interessenten - so auch für die Unternehmen - bietet der Projektträger Jülich wie auch bisher in den EFRE Förderaufrufen der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) an.

 

Die Wirtschaftsförderung des Kreises weist die hiesigen Unternehmen regelmäßig über digitale Kommunikationskanäle auf Förderangebote, so auch Fördermöglichkeiten im Rahmen des JTF, hin. Erstmals erfolgte hierfür eine Information im Wirtschaftsnewsletter für den Monat Januar 2023, eine Wiederholung ist für den Monat April geplant. Darüber hinaus werden entsprechende Informationsangebote regelmäßig auf den Social Media Kanälen der Wirtschaftsförderung bei LinkedIn und Facebook publiziert.

 

Eine fördertechnische Beratung erfolgt zudem bei der für die Bewilligung zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf.

 

Zu 4.:    Welche Maßnahmen der akademischen und beruflichen Bildung könnten aus dem JTF im RKN unterstützt werden? Gibt es hierzu bereits Planungen?

Hierzu wird auf die Ausführungen unter Frage 1 und Frage 2 verwiesen. Neben den bereits genannten verfügbaren Unterstützungsmöglichkeiten, befinden sich weitere Maßnahmen, insbesondere im Bereich Bildung und Weiterbildung derzeit in Vorbereitung. Da auch hier noch keine Fördervoraussetzungen bekannt sind, können zum jetzigen Zeitpunkt keine exemplarischen Vorhaben genannt werden.



[1] Europäischer Sozialfonds

[2] Europäischer Fonds für regionale Entwicklung