Betreff
Bau eines Radweges entlang der L 142 – Lückenschluss Grevenbroich-Neukirchen bis Neuss
Vorlage
66/2688/XVII/2023
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Aufgrund eines gemeinsamen Antrages der Fraktionen CDU, FDP und UWG/Freie Wähler-Zentrum sowie durch Beschluss des Finanzausschusses des Rhein-Kreises vom 14.03.2023 wurde der Verwaltung aufgetragen:

 

  1. Unter Begründung der Notwendigkeit bei Straßen.NRW die Einrichtung eines Radweges entlang der L 142 im Streckenabschnitt Grevenbroich-Neukirchen (Jägerhof) – Neuss-Hoisten zu beantragen;

 

  1. hilfsweise bei Straßen.NRW einen Antrag auf Errichtung eines „Bürgerradweges“ zu stellen und den Ausbau dieses Radweges durchzuführen;

 

  1. im Falle der Errichtung eines „Bürgerradweges“ die notwendigen Maßnahmen hinsichtlich Grunderwerb, Planung und Bau des Radweges durch einen Dienstleister vornehmen zu lassen.

 

Mittels des in Anlage befindlichen Schreibens vom 03.04.2023 wurde bei Straßen.NRW angefragt, ob seitens des Landesbetriebs Straßenbau derzeit aktuelle Planungsbestrebungen hinsichtlich eines gem. Geh- und Radweges entlang der L142 vorhanden sind und falls ja, wie weit die diesbezüglichen Planungen bereits fortgeschritten sind.

 

Straßen.NRW hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass keine konkreten Bestrebungen und aktuelle Planungen für einen kombinierten Geh- und Radweg entlang der L 142 zwischen Jägerhof und Neuss-Hoisten existieren.

 

Die Planung und der Bau eines kombinierten Geh- und Radweges entlang der L 142 wird von Straßen.NRW in Form einer Kooperation zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Landesstraßenbauverwaltung anstelle eines Bürgerradweges favorisiert und grundsätzlich unterstützt, da mit einem Bürgerradweg das Problem des erforderlichen Grunderwerbs und Baurechts nicht gelöst werden kann.

 

Folgende Rahmenbedingungen sind zu berücksichtigen:

 

1.    Abschluss einer gemeinsamen Verwaltungsvereinbarung zwischen Straßen.NRW und dem Rhein-Kreis Neuss.

2.    Der Radweg wird nach Vorgabe, Richtlinien und Vorschriften von Straßen.NRW unter der Voraussetzung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde geplant und gebaut.

3.    Grunderwerb, Planung und Bau des Radweges werden vom Kreis bzw. durch externe Ing.-Büros übernommen. Der Kreis muss alle notwendigen Unterlagen erstellen und die Abstimmungen mit anderen Behörden auf Landes- und Kommunalebene herbeiführen.

4.    Das Baurecht wird nach Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Straßen.NRW beschafft.

5.    Straßen.NRW erstattet die Grunderwerbskosten (max. Verkehrswert) sowie die Planungs- und Baukosten durch externe Ing.-Büros plus einer Kostenpauschale für die Betreuung der Ing.-Büros. Straßen.NRW erstattet hingegen keine Personalkosten, die dem Kreis durch Grunderwerb, Planung und Bauleitung von kreiseigenen Mitarbeitern entstehen.

Die konkreten Details der Kooperation werden in den nächsten Wochen in einer gemeinsam zu unterzeichnenden Planungs- und Ausführungsvereinbarung festgehalten.

Nach Abschluss der Vereinbarung werden die erforderlichen Planungsleistungen öffentlich ausgeschrieben. Bei günstigem und reibungslosem Verlauf des Ausschreibungs- und Vergabeverfahres, kann im Herbst das beauftragte Ing.-Büro mit der Planung beginnen.