Betreff
Vereidigung neuer Ausschussmitglieder
Vorlage
53/2699/XVII/2023
Art
Mitteilung

Gem. § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO) i.V.m. § 8 Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der Ausschüsse neben den Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger aus den kreisangehörigen Kommunen bestellt werden. Diese sind vom Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.

Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des Gesundheitsausschusses durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

 

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werden. (So wahr mir Gott helfe)“