Betreff
Vereidigung neuer Ausschussmitglieder
Vorlage
53/2699/XVII/2023
Art
Mitteilung
Gem. § 41 Abs. 5 der Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO) i.V.m. § 8
Abs. 4 der Hauptsatzung des Rhein-Kreises Neuss können zu Mitgliedern der
Ausschüsse neben den Kreistagsmitgliedern auch sachkundige Bürgerinnen und
Bürger aus den kreisangehörigen Kommunen bestellt werden. Diese sind vom
Ausschussvorsitzenden zu verpflichten.
Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Mitglieder des
Gesundheitsausschusses durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis
bekunden, wird empfohlen:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und
Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze
beachten und meine Pflichten zum Wohle des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werden.
(So wahr mir Gott helfe)“