Betreff
Vortrag zur Suchtprävention
Vorlage
53/2708/XVII/2023
Art
Mitteilung

Laut BZgA leistet Suchtprävention einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit.

 

Zielgerichtete und auf wissenschaftlichen Ergebnissen gestützte Suchtprävention kann einen bedeutsamen Beitrag dazu leisten, die Bevölkerungsgesundheit zu steigern, die gesellschaftliche Kosten zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen.

 

Um die Schäden, die mit dem Missbrauch der legalen und illegalen Substanzen sowie den Verhaltenssüchten einhergehen, zu verringern, muss die Vorbeugung von Sucht neben Suchttherapie und Repression zentraler Bestandteil einer umfassenden Sucht- und Drogenpolitik sein.

 

Im Rahmen dieser Thematik stellt Herr Wallmeier, Abteilungsleiter Besondere Dienste und Stellvertretender Leiter des Jugendamts der Stadt Neuss, dem Ausschuss die Suchtpräventionsarbeit vor. Die Stadt Neuss übernimmt Teile der Drogenpräventionsarbeit für den Rhein-Kreis Neuss im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung.