Laut BZgA
leistet Suchtprävention einen zentralen Beitrag zur Verbesserung der
Bevölkerungsgesundheit.
Zielgerichtete
und auf wissenschaftlichen Ergebnissen gestützte Suchtprävention kann einen
bedeutsamen Beitrag dazu leisten, die Bevölkerungsgesundheit zu steigern, die
gesellschaftliche Kosten zu senken und die Lebensqualität zu erhöhen.
Um die Schäden,
die mit dem Missbrauch der legalen und illegalen Substanzen sowie den
Verhaltenssüchten einhergehen, zu verringern, muss die Vorbeugung von Sucht
neben Suchttherapie und Repression zentraler Bestandteil einer umfassenden
Sucht- und Drogenpolitik sein.
Im
Rahmen dieser Thematik stellt Herr Wallmeier, Abteilungsleiter Besondere
Dienste und Stellvertretender Leiter des Jugendamts der Stadt Neuss, dem Ausschuss
die Suchtpräventionsarbeit vor. Die Stadt Neuss übernimmt Teile der
Drogenpräventionsarbeit für den Rhein-Kreis Neuss im Rahmen einer vertraglichen
Vereinbarung.