Beschlussvorschlag:
Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Vertrag
zwischen der Diakonie Rhein-Kreis Neuss e.V. und der Betreuungsbehörde
Rhein-Kreis Neuss zu.
Sachverhalt:
Im JHA vom 27.10.2021 erfolgte die Information,
dass die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 01.01.2023 in Kraft
tritt.
Die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben wurden
näher beschrieben sowie der daraus resultierende Personalmehrbedarf.
Es wurde darauf hingewiesen, dass im
Zuständigkeitsbereich der hiesigen Betreuungsstelle keine Betreuungsvereine
tätig sind und dadurch die Betreuungsstelle, die an die Vereine gesetzlichen
Bestimmungen delegierten Pflichtaufgaben (gemäß § 15 BtOG,
Betreuungsorganisationsgesetz), wahrnehmen muss.
Nach Maßgabe von § 1818 Abs. 4 BGB ist der Rhein-Kreis Neuss gehalten, dafür
Sorge zu leisten, dass für Volljährige, die auf Grund einer psychischen
Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, ausreichend
Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung stehen. Um dieses Angebot im
Zuständigkeitsgebiet des Kreises sicherstellen zu können, konnte der
Betreuungsverein der Diakonie Rhein-Kreis Neuss e.V. zur Übernahme der Aufgaben
vertraglich bindend gewonnen werden.
Es konnte sich auf den als Anhang beigefügten Vertrag
verständigt werden. Hierbei erklärt der Verein sich zur Übernahme von 20
Betreuungen bereit und erhält einen Zuschuss von 633,90 Euro jährlich pro
betreute Person, der sich jährlich um 2 % erhöht. Für 2023 ergibt sich ein Gesamtjahresbetrag von 12.678 €:12 Monate =
1056,50 Euro/p. Monat. Der Vertrag soll zum 01.06.2023 in Kraft treten.
Nur durch die Aktivierung/Gewinnung des
Betreuungsvereins kann die hiesige Personalanforderung um derzeit 1 Stelle
reduziert werden.