Betreff
Zustimmung des JHA zum Vertrag zwischen der Diakonie Rhein-Kreis Neuss e.V. und Rhein-Kreis Neuss, Betreuungsbehörde über die Führung von rechtlichen Betreuungen
Vorlage
51/2730/XVII/2023
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt dem Vertrag zwischen der Diakonie Rhein-Kreis Neuss e.V. und der Betreuungsbehörde Rhein-Kreis Neuss zu.

 


Sachverhalt:

 

Im JHA vom 27.10.2021 erfolgte die Information, dass die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht zum 01.01.2023 in Kraft tritt.

Die damit verbundenen zusätzlichen Aufgaben wurden näher beschrieben sowie der daraus resultierende Personalmehrbedarf.

Es wurde darauf hingewiesen, dass im Zuständigkeitsbereich der hiesigen Betreuungsstelle keine Betreuungsvereine tätig sind und dadurch die Betreuungsstelle, die an die Vereine gesetzlichen Bestimmungen delegierten Pflichtaufgaben (gemäß § 15 BtOG, Betreuungsorganisationsgesetz), wahrnehmen muss.

Nach Maßgabe von § 1818 Abs. 4 BGB ist der Rhein-Kreis Neuss gehalten, dafür Sorge zu leisten, dass für Volljährige, die auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können, ausreichend Betreuerinnen und Betreuer zur Verfügung stehen. Um dieses Angebot im Zuständigkeitsgebiet des Kreises sicherstellen zu können, konnte der Betreuungsverein der Diakonie Rhein-Kreis Neuss e.V. zur Übernahme der Aufgaben vertraglich bindend gewonnen werden.

Es konnte sich auf den als Anhang beigefügten Vertrag verständigt werden. Hierbei erklärt der Verein sich zur Übernahme von 20 Betreuungen bereit und erhält einen Zuschuss von 633,90 Euro jährlich pro betreute Person, der sich jährlich um 2 % erhöht. Für 2023 ergibt sich ein  Gesamtjahresbetrag von 12.678 €:12 Monate = 1056,50 Euro/p. Monat. Der Vertrag soll zum 01.06.2023 in Kraft treten.

Nur durch die Aktivierung/Gewinnung des Betreuungsvereins kann die hiesige Personalanforderung um derzeit 1 Stelle reduziert werden.